Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Carina+Eve am 02.02.2009, 20:30 Uhr

Beteiligung an Betreuungskosten???

soweit ich weiß ist es im unterhalt mit drin.
wenn ihr jetzt z.b. die 50% regelung hättet müsste er sich beteiligen.

gruß carina

 
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