Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ursel66 am 02.02.2009, 21:14 Uhr

Schulbetreuung

Hallo,
also ich habe für meinen Sohn Anspruch beim KV wg. Hortbetreuung, da diese Kosten nicht in der Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt sind. Er muss sich daran - einkommensabhängig - beteiligen.
Bei uns, da er fast doppelt so viel verdient, mit 80 % der Kosten.
Diese Verteilung wird wohl zukünftig beibehalten, da ich ja nur Teilzeit gehe
Trotzdem behaupte ich, dass mit den 278 € + 80 € Betreuung noch lange nicht die Kosten für unseren Sohn abgedeckt sind.....
Aber es ist nu mal so.....
Ruf einfach mal beim JA an - ich hab die Beistandsschaft und sie klären solche Dinge für mich
lg
Ursel

 
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