Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von engelchen_lpz am 24.08.2012, 8:10 Uhr

Baby + allein + Selbständigkeit

beim Elterngeld ist es so, es zählt nur das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.
d.h. sämtliche Sozialleistungen, Unterhalt, Kindergeld, ALG I und ähnliche Entgeltersatzleistungen werden nicht mit herangezogen.

Laut dem was ich also jetzt lese, wäre maßgebend, deine Einkünfte aus der Selbständigkeit maßgebend, zu denen die du jetzt tatsächlich verdienst, wie gesagt, Kindergeld und co bitte alles rausrechnen

bist du immernoch selbständig? und in welchem Bundesland wohnst du denn?

 
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