Geschrieben von engelchen_lpz am 24.08.2012, 8:10 Uhr |
Baby + allein + Selbständigkeit
beim Elterngeld ist es so, es zählt nur das Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit.
d.h. sämtliche Sozialleistungen, Unterhalt, Kindergeld, ALG I und ähnliche Entgeltersatzleistungen werden nicht mit herangezogen.
Laut dem was ich also jetzt lese, wäre maßgebend, deine Einkünfte aus der Selbständigkeit maßgebend, zu denen die du jetzt tatsächlich verdienst, wie gesagt, Kindergeld und co bitte alles rausrechnen
bist du immernoch selbständig? und in welchem Bundesland wohnst du denn?
- Baby + allein + Selbständigkeit - Supikugel1980 23.08.12, 19:28
- Re: Baby + allein + Selbständigkeit - engelchen_lpz 24.08.12, 8:10
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