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Geschrieben von Svenja-Lea am 19.08.2008, 22:41 Uhr

BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

...hab da auch mal ne Frage zu .. und zwar:

Hatte ja neulich schonmal etwas geschrieben! Nu hat er es eingeklagt, unsere gemeinsame (fast) 1 jährige Tochter Lea sehen zu wollen. Das war April 2008, er bekam auch kurze Zeit später von meinem RA Besuchszeiten! Die nimmt er aber seither nicht wahr, mit der Begründung sie seien UNZUREICHEND! :-O *das muss man sich mal reinziehen* Und nu geht er weiter ... bis vor Gericht! hat er da ne Chance? Obwohl er sich seit fast 6 mon nicht mehr um sie gekümmert hat? (15.03.2008 zum letzten mal gesehen) Welche chance hat er sie ALLEINE zu bekommen?? Wäre lieb wenn ihr mir antworten würdet!

LG
Svenja-Lea

 
20 Antworten:

Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von Misty am 19.08.2008, 22:50 Uhr

Hallo S-L

bei uns war es ganz ähnlilch, nur das die Kinder schon ältern waren, mehrere Vermittlungsversuche des JA fehlschlugen und er den Kontakt nachweislich (JA) mehrfach abgebrochen hat.
Irgendwann klagte er, trotz vermittlung des JA. Es kam auch vor Gericht, er bekam wieder ein Umgangsrecht, dass er seit nunmehr einem Jahr wahrnimmt. Der Richter hat ihm aber klipp und klar zu verstehen gegeben, dass wenn er noch EINMAL wegbleibt (ohne triftigen Grund) oder den Kontakt (wie schon öfters) einfach abbricht, wird er vor Gericht niewieder eine Chance haben.
Muss wohl irgendwie eindruck hinterlassen haben.
Ich denke das er die Kleine ersteinmal in Begleitung sehen wird, wenn ihr euch halbwegs grün seit, bist du die Begleitung, sonst übernimmt das das JA.
Selbst bei uns sind die Kontakte ersteinmal gaaanz langsam aufgewärmt worden, die Kids waren 5 und 6 Jahre alt, kannten ihren Vater und alles fing mit 2 Stunden die Woche an.
O-Ton Vater: ätzend da kann man ja gar nichts machen, die Zeit ist ja vieeel zu knapp!

Öhhhhhhm wo war er denn die letzten Jahre? da ist viieeeel Zeit vergangen.

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von Svenja-Lea am 19.08.2008, 22:57 Uhr

Hi,
danke für deine schnelle Antwort :)
Lea wird am 28.08 ein Jahr. In diesem Jahr hat er sie 4 Wochen gesehen, da wir von Dezember bis Februar Streit hatten (ich ging auf ihn zu und habh zugesehen dass er wiederkommt) und dann ging es "gut" bis März und dann kam Anwalt, Jugendamt (hab ich Montag den Termin) und trotz genannten zeiten kommt er nicht, geht aber vor Gericht! Er will die Kleine auch ALLEINE haben. Aber sie kennt ihn überhaupt nicht! Wie auch?Die ersten 4monate nach der Geburt (August-Dezember 2007) kam er regelmäßig, und wie gesagt in diesem Jahr sah er sie 4 Wochen! Sie weint doch wenn sie mit ihm mitgehen muss. Er kennt sie nicht und sie kennt ihn nicht. Ich hab angst dass der Richter sie ihm trotzdem "mitgibt" oder meint ihr dass das "sicher" ist dass er sie in meiner Begleitung nur sehen darf!? Wir kamen EIGENTLICH immer gut miteinander aus, auch nach "größeren" Streitigkeiten, aber so "hart" wie es jetzt ist, war es noch nie. Ich bin mir auch sicher, dass es mehr oder minder ein KAMPF gegen mich ist, stat ein kampf seine Tochter sehen zu können! Denn das kann er ja und wenn es nur 2 Stunden sind (wie vom Ra angeordnet) das "reicht" doch vorerst zum "wiederkennenlernen", statt sie wie jetzt GAR nicht zu sehen! Wird ihm das vor Gericht nicht negativ ausgelegt ??

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von LoveMum am 19.08.2008, 23:03 Uhr

Wie wäre es denn, das "Wiederkennenlernen" zu fördern, optimalerweise auf der Elternebene, ohne RA und JA. Wenn ihr euch eigentlich immer gut verstanden habt, dürfte das doch kein Problem sein.

Natürlich ist es nicht schön daß der Vater sein Kind so lange vernachlässigt hat. Jetzt zeigt er aber Interesse und möchte sich kümmern. Das würde ich wirklich fördern und mir keine Sorgen darum machen ob das Kind weint, ect. Wenn er oft genug Gelegenheit hat, mal Zeit mit dem Kind zu verbringen, wird sich ganz schnell ein Vater-Tochter-Verhältnis entwickeln.

Ich habe damals (obwohl ich meinen Ex absolut nicht mehr stehen sehen konnte) alle Türen offen gelassen. Er konnte kommen wann er wollte um die Jungs zu sehen. Leider hat mein Ex das nie genutzt, bis heute nicht...

LG Heike

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von Suka73 am 19.08.2008, 23:04 Uhr

2 stunden für ein wiederkennenlernen - das heißt, du schließt also grundsätzlich einen längeren umgang nicht aus? wenn sie sich erstmal wieder richtig kennengelernt haben?

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von Svenja-Lea am 19.08.2008, 23:12 Uhr

Ich bin schon auf ihn zugegangen. Nach unserem Streit im Dezember 2007 hatte er 8 Wochen keinen Kontakt und beleidigte mich auf Übelste, obwohl ich diejenige war die sagte er KANN kommen. Dann hab ICH von mir aus gesagt dass wir uns treffen, an nem neutralen ort ohne JA (das lief ja im januar alles über´s JA zuerst) und er stimmte zu. Sprachen uns aus und es ging genau 4 Wochen gut. Dann kam der nächste Knall.ER war wieder derjenige, der nicht mehr kam (diesmal war´s ne neue Freundin) Das war bereits das 2x dass ich ihm "hinterherlief", dass er unsere Tochter sehen soll/kann, wie auch immer! Ich hab dem Ra gesagt dass ich ÜBERHAUPT nichts dagegen hätte, wenn er Kontakt zu lea hat und ich immer diejenige war die ihm mehr oder weniger "angebettelt" hat, dass er kommen soll oder kann! Aber er hat es alles nicht auf "Elternebene" betrachtet, sondern auf "(Ex)_Partnerebene" und ich denke dass es deswegen immer Stress gab! Ich sagte er kann seine neue Freundin gerne mitbringen dass sich lea an sie gewöhnt und ich auch weiss wohin meine Kleene geht und er sagte immer nur "schaun wa ma". Was so viel heisst wie NEIN!

Hab ihm angeboten dass beide kommen können, aber auch das nahm er nicht wahr. Blieb lieber weg (März 2008) und im April hatte ich Post von seinem Anwalt! Dann nahm ich mir auch Einen, dann ging es hin und her und ehr und hin und es ging ihm EIGENTLICH nur darum, Lea sehen zu können! Das war von meiner Seite aus NIE ein Problem! Das weiss er! Er weiss auch dass ich ihn nach ner STunde NIE(!) rausgeworfen hätte, wenn er sich ordentlich benehmen würde. Daher versteh ich das alles nicht" Statt zu kommen, es auf Elterneben zu klären, macht er Stress und rennt weiterhin zum RA und im Oktober (frühestens! meinte mein RA) gehts vor Gericht ! Aber was will er da sagen? Wie will er sich rechtfertigen dass er 6mon nicht kam OBWOHL er kommen konnte ?! Wird das nicht negativ für ihn ausgelegt?

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das ja alles schön und gut, was du da schreibst...

Antwort von Suka73 am 19.08.2008, 23:23 Uhr

aber du hast meine frage nicht beantwortet :o) sprich, du hast also grundsätzlich nichts gegen einen längeren umgang ohne dich, wenn sie sich erstmal kennenlernen

er ist der vater, wenn ihm nach drei jahren einfällt, er möchte das kind sehen - dann DARF ER DAS...

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Re: das ja alles schön und gut, was du da schreibst...

Antwort von Svenja-Lea am 19.08.2008, 23:27 Uhr

Wenn er gut zu der Kleinen ist dann hab ich da nichts gegen, nein!
Die Kleene wirds bald schon selbst zeigen, ob sie mit möchte oder nicht, da brauche ich gar keinen Einfluss auszuüben (sprich: Ob ich sie ihm mitgebe oder nicht) Ist er gut zu ihr, möchte sie mit und wnen nicht, dann muss sie es auch nicht! Er ist aber der Meinung, dass er sie, ob sie es will oder nicht, mitnehmen will. Auch wenn sie weint und das lasse ich nicht zu. Es bleibt ihr überlassen, ob sie mit möchte (jetzt vllt. noch nicht, aber später...) und danach werd ich mich dann richten!

Es gab noch die Probleme, dass ich mich quergestellt habe oder so, daher versteh ich sein Verhalten nicht so ganz! Vllt hats ja schonmal jmd mitgemacht und kann berichten ...

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von LoveMum am 19.08.2008, 23:27 Uhr

Ich glaube nicht, daß ihm irgendwas "negativ ausgelegt" wird. Er hat nunmal das Recht, seine Tochter regelmäßig und auch lange genug zu sehen (auch alleine) und der Richter oder sonstwer wird ihm höchstens den guten Rat geben, seinen Vaterpflichten vernünftig und regelmäßig nachzukommen.

LG Heike

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von Svenja-Lea am 19.08.2008, 23:31 Uhr

Bekommt er sie auch alleine, wenn er sie nicht kennt und sie ihn auch nicht und er ein völlig fremder Mensch für sie ist? Immerhin kann er sie ja sehen, nimmt es aber nicht wahr. Das wird der Richter doch auch fragen, oder?? Würde gerne mal seine Rechtfertigung hören...Sie wird jetzt wie gesagt 1 Jahr alt und fremdelt total ! Sie weint nur nicht bei Leuten, die sie regelmäßig sieht und dazu zählt er ja aus Eigenverschuldung schon seit einem halben Jahr nicht mehr. Wenn sie ihn kennen würde, würd die Sachen ganz Anders aussehen .. aber beide müssen sich doch erstmal aneinander "gewöhnen" und hab mal gehört dass das Kind nicht einfach so aus einer "intakten" Familie gerissen wird. Habe auch einen neuen Freund, den sie mehr kennt als ihren eigenen Vater und wohl auch als vater anerkennt, da sie 4 mon alt war, als ich ihn kennenlernte und auch auf ihn zeigt, wenn man fragt wo der Papa ist.

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von mahui am 20.08.2008, 0:04 Uhr

Hallo,

nein sie wird ja erst ein Jahr alt, bestimmt bekommt er sie nicht gleich alleine mit, eben wie Du sagst, er is ja ihr vollkommen fremd. Er bekommt bestimmt nur Besuchsrecht... für den Anfang. Mach Dir net so`n Kopf das geht schon alles gut aus... und außerdem wenn Du dem Richter sagen würdest, daß sie eben fremdelt etc... dann bekommt er sie erst recht nicht gleich alleine mit... die kennen sich doch aus mit sowas!! Meine Tochter fremdelt übrigends zur Zeit auch sehr, die könnt ich nie und nimmer jemand fremdes mitgeben....die würd nicht mehr aufhören zu schreien ( sie ist morgen 14 Monate alt ) LG M

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von Svenja-Lea am 20.08.2008, 0:11 Uhr

Genau so ist das hier auch. Sie weint sogar auf dem Arm des Freundes meiner Freundin (obwohl ich fast daneben steh) und sie kennt ihn recht gut. Sie sehen sich n paar mal im Monat! Aber ihren "Papa" kennt sie gar nicht. Das find ich total schlimm, aber liegt ja nicht an mir. Er sagte immer, dass er sie auch mitnimmt, auch wenn sie brüllt, da müsse sie durch. Er sei eben genau so der Vater und habe ein recht sie mitzunehmen! Ich hab gedacht, mein Schwein pfeifft. Wie kann man so gefühlslos sein? Hoffe, dass er das NIE versucht in die Tat umzusetzen, sonst werd ich zum Elch :-x Ab wann kann er sie alleine mitnehmen? Gibt es da Alterbegrenzungen bzw. eine "Mindestzeit", die "vorgeschrieben! wird, dass sich die Kleene wieder langsam an ihn gewöhnt?
Mir macht das alles echt zu schaffen ... Diese Ungewissheit, wie der Richter entscheidet, wie es weitergeht und so weiter...

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von mahui am 20.08.2008, 0:29 Uhr

Ja da gibts wirklich eine Altersbegrenzung, aber viell. ist das auch von Fall zu Fall verschieden. Ich weiß das von einer Freundin, da kam der Vater des Kindes auch urplötzlich erst daher als der Kleine neun Mon. alt war, ging auch vor Gericht....
Er durfte ihn dann erst monatelang nur bei Ihr besuchen, zwei Std. in der Woche an einem FESTEN Tag, ich glaub sogar bis der Kleine 18 Mon. oder so alt war mindestens oder noch länger, dann durfte er mit ihm mal spazierengehen und dann in einmal in der Woche 3,5 Std. holen, glaub da war er dann zwei Jahre alt ist u. jetzt ist er seit April drei Jahre alt u. nun darf er ihn seit Mai alle 2 Wochen holen von Freitag Mittag bis Samstag Abend.
Ach Dein EX kennt sich anscheinend echt nicht mit Kindern aus. Soll er doch reden wenn er meint, der weiß doch nicht was er sagt, er würde die KLeine auch mitnehmen wenn sie schreit, .... ist doch Quatsch.... der weiß doch gar nicht wie das ist. Ich glaub er würd sie ganz schnell wieder zurückbringen, wenn sie sich nimmer beruhigt

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von Svenja-Lea am 20.08.2008, 1:03 Uhr

Genau davor hab ich paras. Er redet nicht liebevoll. Er meinte auch, dass er sie haut wenn sie schreit oder ihm auf die Merven geht. Er hat die hand ziemlich locker sitzen (weiss ich nur aus seinen Erzählungen...)und hoffe dass er es nicht anbringt, sonst bring ich bei ihm was an, davon kann er ausgehen! Da werd ich zum Löwe (Wie passend zu meinem Sternzeichen).
Ich hoffe, dass das Gericht "gut" entscheidet. Wenn er sie bei mir besuchen kommen soll, wird er nicht kommen, denke ich! In dem RA Schreiben steht dass er seine Kleine ALLEINE haben möchte und das am Liebsten über´s we...Hallo?? 6 mon nicht gesehen und dann möchte er sie mit 11 Monaten übers we?? Ich glaub bei ihm manchmal echt, ich befind mich bei "Verstehen Sie Spaß" !
Wie "krank" muss man sein? Er ist wehement gegen ALLES´, was ich sage oder Vorschlage (seit er die Neue hat, weiss nicht ob sie vllt was damit zu tun hat, dass er SO reagiert...) ER möchte die zeiten bestimmen wann und wie lange er Lea sieht und das geht nunmal nicht (mehr) Auch wenn es von August 2007 - März EIGENTLICH so war, dass ER die Zeiten gemacht hat (bis auf Januar+Februar 2008) Er konnte kommen und gehen wann er wollte. Daher versteh mir mal Jemand diesen Mann, wieso er nu so "aufmucken" muss und so ein "Zinover" (oder wie man das auch immer schreibt) macht obwohl es soooooooooooooooo einfach sein KÖNNTE, wenn ER nur wollte ... Hammer !!!

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von Schmusepuu am 20.08.2008, 9:05 Uhr

guten Morgen!
ich kann deine Bedenken verstehen und hatte eine ähnliche Situation.
Erstmal: Anwaltschreiben und Klagschriften sind eigentlich immer sehr deftig verfasst, ich bin auch jedesmal vom Glauben abgefallen.
Ganz wichtig, DU muss sachlich bleiben und wenns noch so schwer fällt,
keine Beschuldigungen in seine Richtung er könne der Kleinen was antun oder so.Das wird DIR negativ ausgelegt.
Wenn möglich, mach dir eine Liste wann er Termine nicht wahrgenommen hat, wann er sich zum letzten mal um das Kind bemüht hat, Anrufe, Post...
Mach deutlich das du den Kontakt unterstützt, aber dich nicht beleidigen lassen möchtest und deshalb eine Umgangspflegschaft/ begleiteten Umgang möchtest.
Bei eine Umgangspflegschaft findet die Übergabe auf neutralem Boden statt, eine Sozialpädagogin ist anwesend, versucht zu vermitteln.Sie ist auch da wenn du weg bist und beobachtet wie sich Vater und Kind verhalten, ob Termine eingehalten werden, ob er sich auch ausserhalb der Zeiten bemüht, nachfragt...
Das geht über einen längeren Zeitraum.
In unserem Fall war es so das der KV unseren Jungen auch nicht mitnehmen durfte ohne diese Annäherung ( obwohl er immer hätte kommen können) Er hat diese Zeit nicht überstanden, das Interesse an seinem Sohn war wohl doch nicht so groß wie er behauptete. Mittlerweile haben die beiden seit 4 Jahren gar keinen Kontakt mehr.
Wichtig ist das du Bereitschaft signalisierst, sagst was du schon alles ermöglicht hast und um Unterstützung bittest, dann laufen seine Anschuldigungen ins leere.
Ein so kleines Kind wird nicht einfach so das WE weggehen.
Und wenn er es ernst meint, wird er begleiteten Umgang haben wollen ( nach Regeln und Auflagen des Gerichts). Dann kannst du die Kleine auch später mit ruhigem Gewissen mitgehen lassen und sie kann eine schöne Zeit mit ihrem Vater haben.
LG schmusepuu

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von Suka73 am 20.08.2008, 10:08 Uhr

Zitat: "ER möchte die zeiten bestimmen wann und wie lange er Lea sieht und das geht nunmal nicht (mehr) Auch wenn es von August 2007 - März EIGENTLICH so war, dass ER die Zeiten gemacht hat (bis auf Januar+Februar 2008) Er konnte kommen und gehen wann er wollte. "

lies dir bitte den satz selbst mal durch, ich komm mir hier inzwischen vor wie in der muppet show.

was machst du eigentlich, wenn dein kind mal in den kindergarten kommt (und von FREMDEN leuten betreut wird) und es weint beim abgeben? nimmst es dann auch mit? er ist der PAPA und bisher hat das doch auch alles wunderbar funktioniert - bis auf deine zahlreichen versuche, ihn wieder an dich zu binden. ich glaub dir gehts nicht wirklich ums kind sondern um den typen, mit dem du ne rechnung offen hast. sorry, wenn ich das jetzt so sagen muss.
gib den beiden (wann immer der vater dann auch auftaucht) gelegenheit, sich kennenzulernen und zwar so oft, wie es geht und irgendwann wird auch deine tochter so weit sein, dass sie mal übers we mitgeht. das muss und wird nicht JETZT sein aber später sicherlich einmal... alle zwei wochen von Fr-So oder Sa-So oder wie das war hat der vater n recht sein kind zu sehen (und da dann auch zu machen was er will)

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von MammaMia2008 am 20.08.2008, 10:13 Uhr

Huhu,

also ich versuchen, mir gar nciht so viele Gedanken zu machen, obwohl ich sehr gut weiß, was du denkst und fühlst ... mein Sohnemann ist jedoch 3 und sieht seinen Papa auch nicht regelmäßig.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass er sie alleine direkt mitbekommt. Oder, wenn er das einmal mitgemacht hat, wird er sehr schnell merken, dass es nicht so einfach ist, die kleine zu beruhigen und lässt es von vornherein bleiben. Natürlich hilft dir das auch nichts, denn du wirst leiden, wenn die kleine weg ist und wenn es "nur" für 2 Stunden ist.

Ich heule auch jedesmal, wenn mein Sohnemann freudestrahlend mit Papa mitgeht, ich ihn nach 2 Tagen total übermüdet und verschmust wiederbekomme und dann auch noch zu hören bekommt, dass sich Papa nicht gekümmert hat, sondern dass mein Sohnemann Fernsehgucken konnte und Eis gegessen hat soviel er wollte. Da hilfts auch nicht, dass er ne Neue hat (sie ist Erzieherin). Das ist noch schlimmer. Jetzt will er nämlich gar nimma hin, weil er die Neue nicht mag.

Lass dich nicht stressen, schreib dir auf, wann dein Ex die Kleine sehen möchte und wie sie sich ihm gegenüber verhält.
Sie ist seine Tochter, wenn du jedoch merkst, dass sie mehr Schaden nimmt als Freude an ihrem Papa, würde ich versuchen, auf alleiniges Sorgerecht zu plädieren, was jedoch sehr schwer werden dürfte.

LG
MM

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von PatriciaKelly am 20.08.2008, 11:32 Uhr

aber wenn der KV meint er will kommen mujss sie doch trotzdem nicht springen oder???
nd ich finds auch n ding der unmöglichkeit dass er sagt wieso wenn sie weint, pf, muss sie durch.
hat mein ex beim JA gespräch auch gesagt, der guten dame blieb der mund offen stehen, sagt er das vor gericht, hat er schon fast verkackt, sowas kommt nich gut.
aber svenja, ich sags dir nochmal, sei scheissenfreundlich, lass dich nich reizen, schluck lienber als dass du was falsches sagst.....

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Re: @ SUKA73 BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von Svenja-Lea am 20.08.2008, 17:27 Uhr

@ Suka

Mir fiel auch fast die Kinnlade runter, als ich Deinen beitrag hier las.
Ich glaube, Du hast ALLES nicht richtig durchgelesen, kann das??
Sonst hättest du erlesen (was ich mehrfach schrieb!!!) Er wusste dass ich nen neuen Freund hatte, er ne neue Freundin (sprich: beziehungstechnisch war alles durch...) und Dass ICH immer wieder diejenige war, die meinte ER könne kommen.Ich kam ihm bis vor nem halben Jahr entgegen WO es nur ging. Er hats mit Füßen getreten ;) Nur mal so als Info UND ich sagte noch, er könne seine Neue ja mitbringen, wenn er Lea besuchen kommt 1. damit ich weiss WOHIN meine Kleine evtl gehen wird (sprich, ich wäre bereit sie zu geben, hättest du richtig gelesen, hättest du es auch verstanden) UND 2. damit es nicht irgendwann heisst, ICH würde ihn angraben oder sonst was. Wir sind seit Februar 2007 getrennt, auch wenn wir danach einn sehr gutes und "inniges" Verhältnis noch hatten. Dennoch habe ICH keinen Grund dazu, eine "Rechnung zu begleichen", was ist das für´n Mist??
WENN ich noch Eine offen hätte, würde ich mich doch wohl eher SO verhalten dass ich mich konstat DAGEGEN stellen würde statt zu unterstützen dass ER sie sieht. Denn wenn ich ihn "treffen" wollen würde (im negative, Sinne) dann würd ich doch versuchen, den Kontakt zu "kappen" ... Aber scheinbar kann man es manchen Menschen NIE recht machen. Stell ich mich dagegen, dass der KV Kontakt hat heisst es, man würde ihn "bestrafen"wollen für das, was er mir in der Vergangenheit angetan hat und man kann das doch nicht machen, ein Kind hat ein Recht auf seinen Vater etc und unterstützt man das Vater-Kind-Verhältnis (trotz Streit!!) wird gesagt, man wolle dem Typen einen pinnen indem man seine Meinung vertritt das Kleine Mäuschen nicht weinen zu lassen (was scheinbar auch verwerflich ist)

Ich möchte eben NUR nicht, dass es ihr "schlecht" geht und sie bei ihm weint. Daher sollen beide sich erst "kennenlernen" ... Das hat überhaupt nichts mit dem KIGA zu tun. Da ist sie älter und man kann mir ihr "reden " und sie wird schnell merken, wie schön es da ist (oder eben nicht) aber sie fremdelt total (wenn du Kids hast weisst du wie diese Phase ist und verläuft) und dass ich es nicht möchte, dass sie weint. Egal ob PAPA oder nicht. Ein PAPA verhält sich Anders als "der KV" meines Kindes. Ein Papa sorgt sich und möchte auch dass es der Kleinen gut geht aber ER beharrt NUR auf sein Recht...(Zitat: Sie ist meine Tochter, ich werde sie mitnehmen, egal ob sie weint, ich bin ihr Papa, sie kriegt sich IRGENDWANN schon wieder ein...) Klar und ich steh daneben und sag:" Tja mein schatzi, Papa hat recht" oder was?? Da steigt bei mir nur die Wut hoch, obwohl die Situation noch nicht eingetroffen ist!!! Er soll sich daran halten, was der RA sagt (schließlich wollte er es scheinbar so) und soll sich langsam wieder an sie gewöhnen und sie sich an ihn auch und DANN (das sag ich jetzt noch ein zweites Mal) wenn es die Zeit bringt, kann er sie mitnehmen. Wenn sich beide wieder "vertraut" sind. Wenns demnach ginge, könnt ich die Kleine auch nem fremden Nachbar mitgeben, denn mehr ist ihr KV nicht für sie - und das ist nicht meine Schuld!
Besuchszeiten stehen und meine Nummer etc hat er auch um sich zu erkundigen oder mal wieder ein "klärendes Gespräch" zu führen (Klappe die vierte diesmal...)

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von bobfahrer500 am 20.08.2008, 18:35 Uhr

Gibt es eine Grund dem Vater seine Tochter vorzuenthalten? Er möchte die Zeiten halt festgeschrieben haben und dann wird er sei auch wahrnehmen!
Ich würde mir die auch nicht von einem Rechtsverdreher diktieren lassen!

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Re: BRÄUCHTE MAL EURE HILFE!!!!!!!! Umgangsrecht vom EX eingeklagt !!!

Antwort von Svenja-Lea am 21.08.2008, 0:06 Uhr

Er richtet sich nach Keinem, ausser nach sich selbst und das geht nunmal nicht immer. Ob er dem richterlichen Urteil positiv entgegenblicken wird, wage ich mal spontan zu bewzeifeln, aber noch ist nicht aller Tage Abend! Den "trifftigen" Grund gibt es allerdings : Ich gebe sie quasi einem fremden Mann mit. Sie fremdelt total und weint sich die Seele aus dem Leib. Das ist bei "fremden" zur Zeit immer so, wieso nicht auch bei ihm...Er kennt sie nicht und sie kennt ihn nicht! Ich finde das ist Grund genug! Wenn er sich nu über einen längeren Zeitraum bewährt und zeigt, dass er es ernst meint und nicht wieder bei der kleinsten Kleinigkeit beleidigt ist und wieder Wochen,-bzw.monatelang wegbleibt (was auch sicherlich NICHT im Sinne des Kindes wäre, wenn ich ihr immer wieder erneut erklären müsste, wieso Papa nun schon wieder weg ist und dann mal 4 Wochen kommt, dann wieder 3mon. nicht und das immer so weiter ... Kinder brauchen ein "geborgenes" Umfeld (sprich: Menschen, auf die sie sich verlassen können ... nicht so ein "gebrochenes", wie es mein EX damals hatte und es scheinbar an sein Kind weitergeben will...) Wenn er es ernst meint, wird er kommen, wenn nicht, denken wir unseren Teil ! Und SO schaut die momentane Lage aus!

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