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Geschrieben von Victoria am 19.08.2008, 19:23 Uhr

Frage

Hallo

mein Mann hat sich am 3 august getrennt seitdem hat er die Kinder nicht mehr gesehen,er hat versucht mich mit dem Auto umzufahren meine Kinder mußten alles mit angucken.
Nun möchte ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen da ich nicht möchte das die Kiddis zu den Großeltern gehen sie haben sich nie um Sie gekümmert! meinenoch Schwiegermonster hat meiner kleinen Alkohol zu trinken gegeben.Mein Mann will/kann auch keine Unterhalt bezahlen und auch sonst zahlt er nichts mehr keinen Strom telefon usw.Kann ich uch Ihm den mgang verbieten lassen er hat sich auch nie für die Kinder interessiert nur rumgeschrien Grobheiten usw.!!

Ich bekomme noch kein Geld vom Amt kann mir da jemand sagen ob er das so einfach machen kann sein Anwalt sagt ja meiner nein wer hat nun recht?

 
1 Antwort:

Re: Frage

Antwort von Möhrchen am 19.08.2008, 21:05 Uhr

Ob er WAS so einfach machen kann??

Möchte er denn die Kids bei sich haben?? Wenn ihr euch da einig seid, hast Du das Aufenthaltsbestimmungsrecht quasi eh schon!

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