von Leena am 17.07.2014, 16:36 Uhr |
Ahhhh, Leena.....
...ja - aber versprich Dir nicht zu viel davon.
Um mal vorne anzufangen - kein Wohnsitz in Deutschland (die bisherige offizielle Wohnung war ja gerade untervermietet und damit nicht als Haushalt vom Ex vorbehalten), also sind wir beim Thema beschränkte Steuerpflicht. Und lt. zuständigem DBA liegt das Besteuerungsrecht nach Art. 6 beim Belegenheitsstaat, d.h. da, wo die Wohnung liegt... anderer Staat ggf. Progressionsvorbehalt.
Einkünfte aus Mietverhältnissen, auch aus Untermietverhältnissen, sind Einkünfte nach § 21 EStG, entsprechend unterliegt also dass, was er mehr eingenommen als selbst gezahlt hätte, der Steuerpflicht. Und, da beschränkte Steuerpflicht, gibt es auch keinen Grundfreibetrag und im Prinzip sind die Einkünfte damit "vom ersten Euro an" steuerpflichtig und wirken sich steuerlich aus. Früher Pauschalsteuersatz 25%, jetzt individueller Steuersatz je nach Höhe der Einkünfte... und wenn es wirklich um 9 Jahre geht - käme ja vielleicht ein bisschen was zusammen.
Wobei dann die Frage wäre - willst Du wirklich Anzeige wegen Steuerhinterziehung machen, und: Was davon kannst Du wirklich hinreichend glaubhaft machen bzw. dem dortigen Ermittlungsbeamten so präsentieren, dass der auch einen echten Anhaltspunkt hat, nach dem er suche kann? Hast Du Namen vom Mieter oder irgendwie einen belastbaren Ankünpfungspunkt für weitere Ermittlungen..? Je konkreter das Ganze ist, je eher man überprüfen kann, wer von den Beteiligten wann wo gemeldet war (und das kann man ja überprüfen), desto eher könnte so eine Anzeige da etwas ergeben.
Wobei - wenn der Stpfl. im Ausland lebt, kein deutsches Konto besteht (oder weißt Du da was..??), und er dann noch ziemlich geringe Einkünfte hat und nichts Pfändbares greifbar ist - dann ist die Chance, da Steuern zu holen, nicht so besonders dolle. Und wenn man eh nur ermitteln muss, um hinterher alles niederzuschlagen... ja, sicher, ermittelt wird trotzdem, aber - na ja, Du verstehst wahrscheinlich, was ich meine.
Ach so - ob die Untervermietung genehmigt war oder nicht, ist für die Einkünfte daraus komplett wurscht. Was die Steuern angeht, hat es der Staat nicht so mit der Moral (wie mir Kind1 die Tage in einer Diskussion empört vorwarf) - wir nehmen ja auch Steuern aus Drogenhandel o.ä. und geben insoweit keine Informationen irgendwo hin weiter...
- Unterhalt einfordern, wenn man kein Geld hat - Strudelteigteilchen 15.07.14, 8:10
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- StrudelTeigTeilchen - Ilse_2000 23.07.14, 9:36
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