Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von pauline04 am 10.06.2009, 19:30 Uhr

100€ Schulbeihilfe

Hallöle,
ich hab ja nicht die Ahnung von sowas, aber spontan hätte ich jetzt gedacht das eine "Schulbeihilfe" doch nicht zwingend bedeutet das die am Schuljahresanfang für Neuanschaffungen ausgegeben werden muss? Was ist dann unterjährig? Bei uns fallen da öfter mal Klassenlektüren an, hier ein Ordner, da noch ein Heft, Zirkel, Mappen, Füller, Patronen, evtl. Material zum Üben (Klassenarbeitstrainer usw.)

100 Euro gehen da garantiert gut weg über's Jahr. Da würde ich mir lieber einen Gutschein in einem Buch/Schreibwarenladen geben lassen... Wenn das ginge. Wäre notfalls die Idee für dei Ämter: Zweckgebunden das Geld auszugeben.... besser als Quittungen und Rückgabe (wenn das überhaupt so gehandhabt wird). Da werden die Sachbearbeiter ja nicht mehr froh wenn sie das auch noch handeln müssen.
Kann ich mir nicht vorstellen.

LG
Pauline

 
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