Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sandr@1974 am 10.06.2009, 14:17 Uhr

100€ Schulbeihilfe

Hallo,

also mir wurde gesagt, ich solle einen formlosen Antrag stellen mit Namen von den Kindern. Voraussetzung ist, dass sie in die Schule gehen. Es gibt ja Kinder, die erst mit 7 eingeschult werden, das können die beim Amt natürlich nicht wissen.

Auf die Frage, ob eine Schulbescheinigung notwendig ist, meinte die Frau, erstmal nein, es sei denn, das Kind ist über 15, dann grundsätzlich ja.

Aber mir wurde nicht gesagt, ich solle Quittungen einreichen und es wurde auch nichts gesagt, was mit dem Restgeld passiert, wenn denn ein Rest übrig bleibt.

Bei uns wird kaum was übrig bleiben. Mein Grosser geht nächstes Jahr in die 8.Klasse Gymnasium, da wird wieder ne Menge anfallen. Mein Mittlerer wechselt die Schule, geht in die 3. Klasse dann. Da ich aber für ihn kein Alg2 bekomme (weil Unterhalt und Kindergeld den Betrag übersteigen), musste ich letztes Jahr schon Bücher kaufen.Und werd ich wohl dieses Jahr auch. Und wie gesagt, bei Schulwechsel wird ja vieles wieder anders gehandhabt als in der alten Schule.

LG Sandra

 
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