Geschrieben von littlema am 09.06.2009, 20:34 Uhr |
eidesstattliche versicherung
Hallo zusammen.
Mal eine Frage zum oben genannten Thema hab :(
Der Vater meines Kindes zahlt für mcih keinen Btreuungsunterhalt mehr, haben schon Klage bei Gericht eingericht aber das dauert ja leider bis das bearbeitet wird usw.
Nun fühlt sich die Arge nicht zuständig und meine Anwältin hat dazu geraten eine Einstweilige Verfügung geltend zumachen nun muss ich dazu wohl eien eidesstaatlcihe versicherung abgeben, allerdings dachte ich das müssten nur schuldner tun hmmm aber in dem fall bin ich doch gar nicht der schuldner ich müsste das geld doch bekommen?
Bin bisschen verzweifelt finde dazu auch leider nicht wirklich was :(
Kennt sich zufällig einer von euch damit aus und kann mir weiterhelfen?
Re: eidesstattliche versicherung
Antwort von Suka73 am 09.06.2009, 20:42 Uhr
nun ja, ich denke man schaut eher bei Dir, ob nicht noch Geldreserven da sind.
Und nächste Frage, wie alt sind Deine Kinder, wie alt bist Du und ist es momentan so, dass Du nicht in der Lage bist, eine Arbeit anzunehmen?
Mit welchem Grund lehnt denn der KV eine Zahlung an Dich ab?
LG Sue
Re: eidesstattliche versicherung
Antwort von littlema am 09.06.2009, 20:46 Uhr
Ich werde 22 und das Kind wird jetzt 1 Jahr kann leider nicht Arbeiten gehen die Betreuungsangebote sind hier nicht gegeben und ich finde keine passende Stelle als Krankenschwester die Zeiten schwierig, auch wenn ein KITA platz vorhanden wäre durch die Schichtdienste ...
Er lehnt die Zahlung ab, da es sehr viel Geld ist was die Anwältin ausgerechnet hat und er das jetzt nicht einfach so ( also ohne Klärung vor Gericht) bezahlen will...
Für das Kind bezahlt er, hats auch titulieren lassen...
Wenn ich diese Versicherung abgebe, hat es irgendeine Konsequenz für mich?
Re: eidesstattliche versicherung
Antwort von ursel66 am 09.06.2009, 21:05 Uhr
Hallo,
Konsequenzen gäbe es, wenn du falsche Angaben machst. Abeer in welcher Form soll deine EV aussehen? Angabe ob keine Betreuung da ist oder wie meint sie das?
Also ich hab das noch nie gehört. Würd ich mal genauer nachfragen.
LG
Ursel
Re: eidesstattliche versicherung
Antwort von littlema am 09.06.2009, 21:07 Uhr
Was für Ausgaben ich habe und was für Einnahmen und die konsequenz halt das ich zur zeit auf den betreuungsunterhalt angewiesen bin.
Re: eidesstattliche versicherung
Antwort von Heike-füsch am 09.06.2009, 22:46 Uhr
ich weiß ja nicht wo Du wohnst, ich kenn das so,
dass (so war es auch bei mir) eben ALG II beantragen muss (wenn Reserven da sind, bis zu einer gewissen Höhe, kann man was haben, dann ist man eben nicht bedürftig, aber m.E. ist Betreuungunterhalt eh so na Angelegenheit für sich, bis sowas durch ist.....
wovon lebst Du jetzt?
Re: eidesstattliche versicherung
Antwort von littlema am 09.06.2009, 22:55 Uhr
Der Antrag ist schon gestellt aber die meinen bei ungeklärter Sache wegen des Betreuungsunterhaltes dauert es bis das geklärt ist, diesen Monat hab ich letztmalig Elterngeld bekommen und eben den Unterhalt und Kindergeld von meinem Kind davon leb ich gerade.
Wie schon geschrieben die Unterlagen für die Klage wegen des Betreuungsunterhaltes liegen schon ebi Gericht vor aber das dauert bis mal einen Termin bekommt daher erstmal bis die Sache vor Gericht geklärt ist stellt man diese einstweiligeverfügung so das der KV zahlen muss bis es zu Gerichtsverhandlung kommt.
Und kenne mcih eben mit der EV nicht aus, mir wurde erzählt das ich dann in der Schuf ständ usw aber ich bin ja kein Schuldner der eine EV abgibt kenn sowas nur daher und selbst das nur aus dem TV ;)
Re: eidesstattliche versicherung
Antwort von Maisha am 10.06.2009, 0:18 Uhr
Huhu,
also wenn du von Nichts lebst quasi, muss die Arge zahlen, da sie für deine Grundsicherung zuständig ist. Ungeklärte Situation hin oder her, sie müssen ... war bei mir auch so.
Zu der EV kann man dich, wenn der Richter es so sieht, zwingen und ja sie taucht auch für 3 Jahre in deiner Schufa auf^^
Re: eidesstattliche versicherung
Antwort von littlema am 10.06.2009, 8:11 Uhr
Auch mit negativen Eintrag?
Ich meine ich kanns ja nicht ändern wenn ich nur so an "mein" Geld komme?!
eine eidesstattliche Versicherung muss bei einer einstweiligen Verfügung IMMER
Antwort von horrend am 10.06.2009, 9:03 Uhr
abgegeben werden, und zwar zur Glaubhaftmachung der jeweiligen Tatsachen, die vorgetragen werden.
Hat mit Finanzen rein gar nichts zu tun. Ist völlig normal
LG Ilona
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