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Geschrieben von lilly1211 am 29.07.2011, 11:44 Uhr

@all vielen Dank und Lösung

Hallo,

vielen lieben Dank für eure zahlreichen antworten gestern zum Problem mit dem Arbeitsamt. Heute hat jemand von der Bildungseinrichtung bei der ich die Maßnahme mache das für mich mit der SB geklärt (solche Leute gibt es da, weil es auch Kurse für etwas schwierigeres Publikum dort gibt).

Also: Ich kann als Alg 1 Empfänger nicht gezwungen werden die Maßnahme abzubrechen, bei Alg 2 wäre es anders.

Ich muss keinen Job annehmen der nicht mit den Kinderbetreuungszeiten übereinstimmt. Ich bekomme ja nur anteilig Geld für Teilzeit arbeitslos und somit ist es nicht so wie unten jemand geschrieben hat dass ich voll zur Verfügung stehen muss, ich kann das sehr wohl auf vormittags einschränken, dafür bekomm ich ja auch weniger Alg. Habe jetzt 7.30-14.30 angegeben.

Ich muss keinen Job annehmen, dessen Tätigkeitsprofil so weit von dem was ich gelernt habe abweicht (Betriebswirt), also ein reiner Telefonakquisejob geht nicht, ein Bürojob mit normalen Tätigkeiten schon.

Danke und schönes Wochenende

 
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