Geschrieben von lilly1211 am 29.07.2011, 11:44 Uhr |
@all vielen Dank und Lösung
Hallo,
vielen lieben Dank für eure zahlreichen antworten gestern zum Problem mit dem Arbeitsamt. Heute hat jemand von der Bildungseinrichtung bei der ich die Maßnahme mache das für mich mit der SB geklärt (solche Leute gibt es da, weil es auch Kurse für etwas schwierigeres Publikum dort gibt).
Also: Ich kann als Alg 1 Empfänger nicht gezwungen werden die Maßnahme abzubrechen, bei Alg 2 wäre es anders.
Ich muss keinen Job annehmen der nicht mit den Kinderbetreuungszeiten übereinstimmt. Ich bekomme ja nur anteilig Geld für Teilzeit arbeitslos und somit ist es nicht so wie unten jemand geschrieben hat dass ich voll zur Verfügung stehen muss, ich kann das sehr wohl auf vormittags einschränken, dafür bekomm ich ja auch weniger Alg. Habe jetzt 7.30-14.30 angegeben.
Ich muss keinen Job annehmen, dessen Tätigkeitsprofil so weit von dem was ich gelernt habe abweicht (Betriebswirt), also ein reiner Telefonakquisejob geht nicht, ein Bürojob mit normalen Tätigkeiten schon.
Danke und schönes Wochenende
- @all vielen Dank und Lösung - lilly1211 29.07.11, 11:44
- Re: @all vielen Dank und Lösung - kati1976 29.07.11, 12:08
- Re: @all vielen Dank und Lösung - lilly1211 29.07.11, 12:18
- Re: @all vielen Dank und Lösung - HellsinkiLove 29.07.11, 12:19
- Re: @all vielen Dank und Lösung - lilly1211 29.07.11, 12:21
- Re: @all vielen Dank und Lösung - HellsinkiLove 29.07.11, 12:23
- Re: @all vielen Dank und Lösung - lilly1211 29.07.11, 12:21
- Re: @all vielen Dank und Lösung - kati1976 29.07.11, 12:08
Verhaltenstips--ganz aktuell habe ich in einer Frauenzeitschrift
Frau lernt nie aus... die 1Mio-€-Frage
Für mich aktuell, Hochzeit meiner Cousine
Maddie Mc Cann soll in indien gefunden worden sein,
Riesenärger mit Agentur für Arbeit - Hat jemand Rat?
Maus im Haus
Rückkehr nach Auslandsaufenthalt
Bernd Clüver ist tod
Nochmal zu Verboten