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Geschrieben von lilly1211 am 29.07.2011, 11:44 Uhr

@all vielen Dank und Lösung

Hallo,

vielen lieben Dank für eure zahlreichen antworten gestern zum Problem mit dem Arbeitsamt. Heute hat jemand von der Bildungseinrichtung bei der ich die Maßnahme mache das für mich mit der SB geklärt (solche Leute gibt es da, weil es auch Kurse für etwas schwierigeres Publikum dort gibt).

Also: Ich kann als Alg 1 Empfänger nicht gezwungen werden die Maßnahme abzubrechen, bei Alg 2 wäre es anders.

Ich muss keinen Job annehmen der nicht mit den Kinderbetreuungszeiten übereinstimmt. Ich bekomme ja nur anteilig Geld für Teilzeit arbeitslos und somit ist es nicht so wie unten jemand geschrieben hat dass ich voll zur Verfügung stehen muss, ich kann das sehr wohl auf vormittags einschränken, dafür bekomm ich ja auch weniger Alg. Habe jetzt 7.30-14.30 angegeben.

Ich muss keinen Job annehmen, dessen Tätigkeitsprofil so weit von dem was ich gelernt habe abweicht (Betriebswirt), also ein reiner Telefonakquisejob geht nicht, ein Bürojob mit normalen Tätigkeiten schon.

Danke und schönes Wochenende

 
5 Antworten:

Re: @all vielen Dank und Lösung

Antwort von kati1976 am 29.07.2011, 12:08 Uhr

hast du nicht gesagt der kiga schließt um 14.30 uhr?

schaffst du das denn das kind abzuholen wenn du bis 14.30 arbeitest

aber gut das es geklärt wurde

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Re: @all vielen Dank und Lösung

Antwort von lilly1211 am 29.07.2011, 12:18 Uhr

Nein, das schaffe ich dann nicht. Das müsste dann wenn es ein Job ist der es mir wert ist meine Mutter machen. Ich wollte mich zuvor ich erst noch erkundigen wie eingeschränkt das sein darf. An ner halben Std hin oder her soll es nicht scheitern, vielleicht ändere ich es auch noch auf 7.30-14.00, da würden ja auch noch locker 30 Std hineinpassen.

Mir ging es jetzt erstmal drum ihr klar zu machen dass ich nicht alles machen kann. Da ich ja jetzt erst im Oktober zur Verfügung stehe (das war schon immer so aber jetzt hat sie es kapiert) kann ich die Zeiten ja auch nochmal ändern. Jedenfalls muss ich nicht Vollzeit zur Verfügung stehen wenn ich nur für Teilzeit das Alg krieg, das hatte ja unten jemand gesagt dass ich das müsste.

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Re: @all vielen Dank und Lösung

Antwort von HellsinkiLove am 29.07.2011, 12:19 Uhr

na dann hast du aber nette leute da.

bei mir und meiner freundin hat das keinen geschert..mussten aus der massnahme raus..

immer wieder merkwürdig wie unterschiedlich das gehandhabt wird..
normalerweise geht man von aus das bestimmungen für alle gleich gelten.

dann gratulation das du das so gut für dich gelaufen ist

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Re: @all vielen Dank und Lösung

Antwort von lilly1211 am 29.07.2011, 12:21 Uhr

klatsch mal nicht zu laut nicht dass es nächste Woche wieder anders ist ;-)

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Re: @all vielen Dank und Lösung

Antwort von HellsinkiLove am 29.07.2011, 12:23 Uhr

okay dann lieber so

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