Geschrieben von Detektiv007 am 17.01.2021, 17:51 Uhr |
Wochenarbeitszeit und Freizeit
Unter 18: Die Wochenarbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten und sie muß an zwei darauffolgenden Tagen frei haben. Das kann sein Samstag + Sonntag oder dann eben Sonntag + Montag.
Bei ü18 sind es 48 Stunden/Woche.. aber das mit den freien Tagen müßte ich jetzt nachlesen. Kann man aber googeln.
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- Azubi , Betrieb in Kurzarbeit - Muts 16.01.21, 16:40
- Re: Azubi , Betrieb in Kurzarbeit - dhana 16.01.21, 17:26
- Re: Azubi , Betrieb in Kurzarbeit - Fru 16.01.21, 19:54
- Re: Azubi , Betrieb in Kurzarbeit - _jadzia_ 17.01.21, 14:41
- Re: Azubi , Betrieb in Kurzarbeit - Flirrengel 17.01.21, 21:37
- Re: Azubi , Betrieb in Kurzarbeit - Muts 17.01.21, 22:01
- Re: Azubi , Betrieb in Kurzarbeit - Felica 17.01.21, 22:24
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- Re: Azubi , Betrieb in Kurzarbeit - dhana 18.01.21, 19:35
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- Re: Azubi , Betrieb in Kurzarbeit - IngeA 17.01.21, 14:59
- Re: Azubi , Betrieb in Kurzarbeit - Detektiv007 17.01.21, 17:38
- Wochenarbeitszeit und Freizeit - Detektiv007 17.01.21, 17:51
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