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Geschrieben von Jani14091982 am 14.01.2021, 22:07 Uhr

Arbeitsunfall

Hallo. Ich hatte bei einem Kunden einen Arbeitsunfall da dieser nicht gestreut hat. Ich musste zum D-Arzt und es in der Firma dem Arbeitsschutzbeauftragten melden. Nun meine Frage: passiert dem Kunden da jetzt was? Also ich mag den Kunden sehr und möchte ja nicht das er Ärger bekommt. Mir ist nichts weiter passiert. Auch nur 3 Tage krankenschein. Der D-Arzt wollte die Adresse des Kunden aber ohne Namen. Bekommen die jetzt Post von meinem AG oder dem D-Arzt oder der BG das die den Verdienstausfall zahlen müssen? Bekommt die Krankenkasse davon was mit? Nein oder? Der AG zahlt normal für die 3 Tage den Lohn und gut ist oder? Also der Kunde muss jetzt nicht dafür haften weil es trotzdem ein normaler Arbeitsunfall war auch wenn er nicht gestreut hat oder?

 
13 Antworten:

Re: Arbeitsunfall

Antwort von pauline-maus am 14.01.2021, 22:23 Uhr

Nun ja ,eine Wahl hättest du nicht,es zu melden , da es ja in derarbeitszeit passiert ist.

Du wirst einen Bogen der Krankenkasse ausfuellen muessen, was das Geschehene betrifft mit genauer Beschreibung der Vorgänge
Dies wird dann geprüft , da zwecks Zahlung ein " Schuldiger " gefunden werden muss.

Wir sind mit der RäumPflicht hinterher , da so etwas eben boese enden kann

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Re: Arbeitsunfall

Antwort von Jani14091982 am 14.01.2021, 22:52 Uhr

Geht das nicht über die BG? KK hat da nix mit zu tun.

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Re: Arbeitsunfall

Antwort von pauline-maus am 14.01.2021, 22:57 Uhr

Mag sein aber auch dort möchte man das Geschehene protokollieren sehen

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Re: Arbeitsunfall

Antwort von Detektiv007 am 14.01.2021, 23:26 Uhr

Natürlich werden sie ihn anschreiben, da er seiner Streupflicht nicht nachgekommen ist.
Du kannst ja jetzt nicht wissen, ob du irgendwelche Spätfolgen hast. Es wurde schon oft ein angebrochener Mittelfußknochen, ein Haarriss im Finger ect. nicht sofort entdeckt.

Der Kunde muss ja eine Versicherung dafür haben.

Mein Mann hatte am 10.11. 20 einen Arbeitsunfall und mußte schon die Erstkrankenmeldung bei seiner KK abgeben, obwohl er beim D-Arzt war und alles über die BG läuft.

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Re: Arbeitsunfall

Antwort von nicole812 am 15.01.2021, 7:16 Uhr

Klar wird der kontaktiert und sicher auch zur Kasse gebeten, er ist seiner Räumpflicht nicht nachgekommen.
Fall war vor 3-4 Jahren mal bei Schwiemu.
Sie hat das nie so ernst genommen mit Schnee schieben, streuen. Reicht ja nach dem Frühstück um 10/11 und reicht auch einmal am Tag.
Der Postbote ist da gefallen und musste auch zum Arzt.
Schwiemu wurde kontaktiert und dann musste das ihrerseits Versicherung melden.

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Re: Arbeitsunfall

Antwort von Häsle am 15.01.2021, 8:47 Uhr

Bei uns vor der Einfahrt ist mal eine alte Frau bei Schneefall gestürzt. Wir bekamen einen Brief von ihrer Krankenkasse und haben ihn an unsere Haftpflichtversicherung weitergegeben.
Unsere Versicherung hat die Zahlung verweigert, und es kam nie wieder was.

Es hatten immerhin eine Menge anderer Leute geschafft, unbeschadet an unserer Einfahrt vorbei zu kommen. Wir hatten allerdings regelmäßig geräumt und es schneite immer noch.

Seitdem streuen wir illegalerweise Salz. Ich wüsste nicht, wie man einen schräg abfallenden Gehweg sonst so sichern sollte, dass nicht irgendjemand es schafft, sich auf die Nase zu legen.
Unsere Straße ist spiegelglatt, mit dicker Eisschicht. Das stört die Gemeinde offensichtlich nicht. In der Kurve hat der dortige Anwohner mit einer Hacke das Eis entfernt, weil er Angst hat, dass ihm ein Lkw in den Garten rauscht. Die verstreuten Steinchen bringen da nix, und auch Salz kommt da nicht mehr durch.

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Re: Arbeitsunfall

Antwort von Jani14091982 am 15.01.2021, 9:02 Uhr

Alles geklärt ich bekomme nichts von der KK und es passiert dem Kunden nichts.

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Re: Arbeitsunfall

Antwort von pauline-maus am 15.01.2021, 12:11 Uhr

wie das? wer kommt den für deine behandlung auf? es geht ja nicht nur darum , ob du etwas bekommst

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Re: Arbeitsunfall

Antwort von Felica am 15.01.2021, 13:23 Uhr

Klar geht das über die BG wenn das als Arbeitsunfall gemeldet wurde. Auch wenn erst einmal die kk und der AG einspringen.

Der Kunde wird wohl versichert sein.

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Re: Arbeitsunfall

Antwort von Felica am 15.01.2021, 13:25 Uhr

Indem man das nicht korrekt angibt. Dann geht das.

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Re: Arbeitsunfall

Antwort von pauline-maus am 15.01.2021, 13:34 Uhr

ich verstand es so, das dem d-arzt berichtet wurde...nun gut ...ist ja nicht meine baustelle

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Re: Arbeitsunfall

Antwort von Felica am 15.01.2021, 14:32 Uhr

Ja ich auch.

Das wird nun alles seine Wege gehen. Die Sache ist halt, daß passiert im Hintergrund, die wenigsten bekommen das mit. Also lassen wir ihr den Glauben .

Die einzige Option das zu umgehen wäre eben, es erst gar nicht zu melden. Ob das Sinn macht, andere Sache. Ich kenne aber Fälle wo Arbeitsunfälle gar nicht erst gemeldet wurden, da hat man dem Arzt dann erzählt ist daheim passiert, in der Freizeit. Ich hatte nach einem Unfall aber trotzdem mal Post. Man wollte mir im KH wohl nicht glauben das ich mir dem rostigen Nagel daheim im Garten reingetreten hatte. Zumal wenn man zu dem Zeitpunkt einen AG hat der im Baubereich tätig ist . Aber auf der Arbeit hätte ich Sicherheitsschuhe angehabt. Wäre da nicht passiert

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Re: Arbeitsunfall

Antwort von kati1976 am 15.01.2021, 14:47 Uhr

Wie soll das jetzt gehen?

Du bist bei einem D-Arzt gewesen,der leitet es an die entsprechende Stelle weiter

Dein Arbeitgeber hat auch reagiert

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