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von dhana  am 18.01.2021, 19:35 Uhr

Azubi , Betrieb in Kurzarbeit

Ist sie denn U18 oder schon über 18J.

Gilt noch das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Dann hätte sie Anspruch auf 2 freie, aneinanderhängenden Tagen in der Woche - muss nicht Sa/So sein - könnte auch SO/Mo sein.
Aber für Erwachsene gibt es diesen Schutz so nicht - je nach Arbeitsvertrag/Tarifvertrag gilt da die 6-Tage-Woche. Samstag ist ein normaler Werktag, auch wenn dies in vielen Arbeitsverträgen schon anders geregelt ist. Wenn man regulär eine 6-Tage-Woche hat, muss man auch 6 Tage Urlaub für eine Woche nehmen - ist also schon wichtig, das man da seinen Arbeitsvertrag/Tarifvertrag genau kennt.
Da darf dann auch der Arbeitgeber festlegen wann, an welchen Tagen gearbeitet wird, solange die wöchentliche Arbeitszeit passt - fällt unter Weisungsrecht des Arbeitgebers.

Das Problem, das ich sehe, ist das die teuren "Vollkräfte" in Kurzarbeit geschickt werden und die billigeren Azubis alleine arbeiten. Da wäre ein Betriebsrat schon gut, der da mal genau hinschauen kann ob das noch der Ausbildung dient. Gibt ja auch viele Bereiche in denen Azubis nur mit Anleitung/Aufsicht arbeiten dürfen. Die alleinige Verantwortung kann da nicht bei einem Azubi liegen.

Gruß Dhana

 
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