Muts
Mal eine Frage- wessen Kind ist als Azubi in einem Betrieb, der in Kurzarbeit ist? Meine Große lernt in einem Laden. Die Kollegen sind in Kurzarbeit, nur die Chefin ist mit 50 % noch da und die 450E Kräfte kommen auch. Da meine Tochter trotzdem ihre 40 Stunden arbeiten soll, muss sie jetzt jede Woche von Montag bis Samstag ran. Das ärgert sie ein bisschen, weil sie ja nie einen ganzen Tag frei hat und auch der freie Nachmittag weg gefallen ist. Wie ist das bei Euren Kindern? Ich würde gern wissen, wie es anderswo gehandhabt wird. LG Muts
Hallo, bei meinem Azubi gibt es auch Kurzarbeit im Betrieb. Allerdings ist er in der Hauptverwaltung als Fachinformatiker (Azubi). Sein Bereich ist seit März im Homeoffice. Er hat zwar schon mehrmals seitdem die Abteilung gewechselt - aber Homeoffice ist es durchgehend. Arbeitszeiten sind wie vorher auch. Kurzarbeit dürfen die Azubi nicht, da gibts einen Vereinbarung mit dem Betriebsrat dazu. Zwischendurch war mein Sohn auch mal in einer Abteilung, da waren mehrere Kollegen in Kurzarbeit (bei Lohnausgleich bis 96%) und er musste richtig ran ... teilweise hatte er da ganz schön Überstunden, gerade wenn Probleme in der IT auftraten. Inzwischen ist da aber der Betriebsrat eingeschritten - Azubi dürfen keine Überstunden mehr machen, solange Kollegen in Kurzarbeit sind. Vorher müssen die aus der Kurzarbeit zurückgeholt werden. Vom Lernen her ist es schon schwierig - ob die Zwischenprüfungen im Frühjahr stattfinden weiß noch keiner. Berufsschulunterricht finden online sehr abgespeckt statt. Und Anleitung in den Abteilungen ist auch.. naja online und oft so, mach mal selber... Gibt es bei deiner Tochter einen Betriebrat? Jugend/Azubivertretung? Ist deine Tochter Ü18 oder unter 18J - das wäre ganz wichtig bei was ist gesetzlich erlaubt. Was steht im Arbeitsvertrag? Gibt es einen Tarifvertrag? Sprich je nachdem.. Gruß Dhana
Azubis dürfen erst nach sechs Wochen bezahlt zu Hause, in Kurzarbeit. Ist es nicht jammern auf hohem Niveau? Ich würde sehr gerne 40 Stunden arbeiten, wenn ich dafür mein normales Gehalt bekäme. Rein rechtlich gehe ich davon aus, dass die Arbeitszeiten nicht festgelegt sind und der Azubi auch nach betrieblichen Erfordernissen beschäftigt werden kann
Hallo! Was hilft das Wissen, wie es woanders gehandhabt wird? Du willst Dich doch nicht einmischen? Es ist nicht ideal, aber Dein Kind kann froh sein, dass es aufgrund der Situation nicht auch in Kurzarbeit geschickt wird oder in Zwangsurlaub. Alles hier schon erlebt. Sie verdient weiterhin ihr Geld und hat ihren Job, das ist gut. Ist sie nicht auch im Home-Schooling? Diese Tage kann man nutzen, um etwas "runter zu kommen". Mein Kind muss ab Montag für 5 Wochen in die Nachtschicht, da freut es sich schon wahnsinnig drauf.
Sei froh! Die Tochter saß hier im 1. Locki von Mitte März bis Anfang Juli daheim....dazwischen nur ein bisschen Schule und lernen für Abschlussprüfungen - aber es war schlimm! Besser sie können arbeiten und haben einen geregelten Tagesablauf! Die sind doch noch jung- da kann man doch einiges aushalten! Jammern gilt nicht!
Hey, nein, sie ist nicht im Homeschooling, weil sie Blockunterricht hat und der nächste Block ist noch eine Weile hin. Sonst hat sie eben den halben Freitag frei und jeden zweiten Samstag und das fehlt ihr. Da sie im Laden ( Bestellungen regeln, Abholservice bedienen) die Stellung oft allein halten muss und die Chefin im Büro ist, lernt sie ja aktuell auch nicht unbedingt was dazu. LG Muts
Verstehe ich das richtig, sie hat dadurch Mehrstunden? Oder arbeitet sie nun an den Tagen immer weniger so das es am Ende die gleiche stundenanzahl bleibt?
Ist sie denn U18 oder schon über 18J. Gilt noch das Jugendarbeitsschutzgesetz? Dann hätte sie Anspruch auf 2 freie, aneinanderhängenden Tagen in der Woche - muss nicht Sa/So sein - könnte auch SO/Mo sein. Aber für Erwachsene gibt es diesen Schutz so nicht - je nach Arbeitsvertrag/Tarifvertrag gilt da die 6-Tage-Woche. Samstag ist ein normaler Werktag, auch wenn dies in vielen Arbeitsverträgen schon anders geregelt ist. Wenn man regulär eine 6-Tage-Woche hat, muss man auch 6 Tage Urlaub für eine Woche nehmen - ist also schon wichtig, das man da seinen Arbeitsvertrag/Tarifvertrag genau kennt. Da darf dann auch der Arbeitgeber festlegen wann, an welchen Tagen gearbeitet wird, solange die wöchentliche Arbeitszeit passt - fällt unter Weisungsrecht des Arbeitgebers. Das Problem, das ich sehe, ist das die teuren "Vollkräfte" in Kurzarbeit geschickt werden und die billigeren Azubis alleine arbeiten. Da wäre ein Betriebsrat schon gut, der da mal genau hinschauen kann ob das noch der Ausbildung dient. Gibt ja auch viele Bereiche in denen Azubis nur mit Anleitung/Aufsicht arbeiten dürfen. Die alleinige Verantwortung kann da nicht bei einem Azubi liegen. Gruß Dhana
Da die Öffnungszeiten bzw. die Zeiten, wo man Ware abholen kann reduziert gegenüber der normalen Öffnungszeit ist, kommt sie nicht ganz auf die 40 Stunden, auch wenn sie an 6 Tagen in der Woche arbeitet. Sie ist über 18. Aber heute hat sie mit der Chefin gesprochen, die will ihr gern diesen oder den nächsten Samstag frei geben. Da freut sie sich total! LG Muts
Das wird auch ein rechtliches Problem sein. Ein Azubi hat einen anderen Status als ein normaler Mitarbeiter. Dein Kind hat ein Recht darauf auch in so einer Situation ausgebildet zu werden, wenn es irgendwie machbar ist. Die Frage: lernt dein Kind dabei etwas oder muss sie 40 Stunden Ersatzarbeiterin beim Regale-einräumen helfen ohne erklärung etc. Also: Kommt der Ausbildungsbetrieb im Großen und Ganzen seiner Ausbildungspflicht nach? Wenn ja, würde ich mich hüten mich zu beschweren, das zeugt dann eher von Verantwortungsbewusstseins des Ausbildungsbetriebes. Wenn sie allerdings nur Hilfsarbeiterjobs ohne Lehrinhalt übernehmen soll, würde ich das schon ansprechen. LG Inge
Mein Sohn ist im 1. Lehrjahr - Handwerksbetrieb. Dort sind aber nie alle gleichzeitig in Kurzarbeit. Die Lehrlinge haben ihren eigenen Bereich und von den zwei Vorgesetzten ist immer einer da. An den Berufsschultagen bleibt er Zuhause und hat Homeschooling. Das klappt bisher ganz gut. Arbeitszeit ist wie immer. Montag - Donnerstag Vollzeit und Freitags nur bis 13 Uhr.
Unter 18: Die Wochenarbeitszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten und sie muß an zwei darauffolgenden Tagen frei haben. Das kann sein Samstag + Sonntag oder dann eben Sonntag + Montag. Bei ü18 sind es 48 Stunden/Woche.. aber das mit den freien Tagen müßte ich jetzt nachlesen. Kann man aber googeln.
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