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Geschrieben von und am 25.05.2015, 12:57 Uhr

Wo kein Kläger, da kein Richter....

Kannst du ja ruhig machen. Und sogar ganz legal, wenn du vorher durch ärztliche Obduktion ansteckende Krankheiten ausgeschlossen hast und dich auch an die sonstigen veterinäramtlichen Verordnungen hältst.
Wo ist da bitte euer Problem? Verstehe eure Aufregung nicht, wenn ich auf geltende Gesetze aufmerksam mache.

 
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