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Geschrieben von shinead am 12.01.2016, 11:31 Uhr

Wieso Nachahmungstäter?

Ich habe noch weitere Berichte dazu gelesen.

Da wird beschrieben, dass einer der 17-jährigen in die Badehose gegriffen und ihr durch den Genitalbereich gestriffen ist *schauder* Das ist juristisch gesehen eine Vergewaltigung.

Der Bericht der Abendzeitung hat ein bisschen ein Geschmäckle. Nicht, weil man die Herkunft der beiden ins Gespräch brachte, sondern weil man auf das "mildere Jugendstrafrecht" hinwies, weswegen kein Haftbefehl erlassen wurde.
Untersuchungshaft wird ja auch nicht zwingend bei einer Vergewaltigung durch einen Erwachsenen angeordnet. Wenn keine Flucht- oder Verdunklungsgefahr besteht, dann gibt es keinen Grund für U-Haft.

 
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