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Geschrieben von wolke76 am 12.01.2016, 15:28 Uhr

Na toll! Sind das jetzt die jugendlichen Nachahmungstäter?

Genauso ist es! In dem Fall gibt es keinen Grund für einen Haftbefehl. Oder sollten fûr Ausländer andere Regeln gelten, sollte man sie wegsperren während der deutsche Täter ermahnt und laufen gelassen wird?

 
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