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Geschrieben von Nenilein am 25.01.2018, 10:42 Uhr

Wenn du etwas willst, dann musst du beweisen können, dass dir das zusteht!

Na an sich nehme ich den Laminatboden halt dann mit.
Alhambra hat nen guten Tipp gegeben.
Teppich als Ausstattung der Wohnung (oder sonst ein Bodenbelag) wird nicht im Vertrag erwähnt.

 
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