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Geschrieben von emilie.d. am 25.01.2018, 8:40 Uhr

Angelehnt an die Vermieter Frage unten

Ihr hattet auch zu Beginn Eures Mietverhältnisses keinen Anspruch auf einen neuen Teppich. Durch Euren Einzug habt ihr praktisch den Ist-Zustand akzeptiert. Ihr hättet aber nach einigen Jahren geltend machen können, dass der Boden abgewohnt ist und erneuert werden muss.

Das ist die Krux, man muss beim Einzug schon alles geltend machen, was erneuert werden muss. Frage ist dann, ob man die Wohnung dann noch bekommt.

 
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