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Geschrieben von Mehtab am 25.01.2018, 10:51 Uhr

Du musst den Zustand wieder herstellen, in dem du die Wohnung übernommen hast.

Wenn ein Teppichboden in der Wohnung war, dann musst du diesen Teppichboden beim Auszug wieder reinlegen, so einfach ist das.

 
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