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Geschrieben von Nenilein am 24.01.2018, 22:46 Uhr

Mehtab

Ja das weiß ich ehrlich gesagt nicht und muss vermutlich zugeben, dass es Blödheit war.
Effektiv wollte der Vermieter diesen wirklich ekligen Teppich nämlich liegen lassen. Wir haben dann lange diskutiert und schlussendlich waren wir froh, "gewonnen" zu haben und die Erlaubnis bekommen zu haben, den Boden überhaupt tauschen zu dürfen.
Wie das mit den Kosten dann verlaufen ist weiß ich leider nicht mehr. Also verlaufen ist da gar nichts leider, aber warum kann ich mich nicht mehr erinnern.

Dass wir die Kosten für den Boden tragen steht nicht im Vertrag. Aber auch von den anderen Reparaturen steht nichts im Vertrag.
Der Vertrag ist eh recht schludrig glaube ich. Unser Vermieter hat die Wohnung neu übernommen als wir eingezogen sind (fer Vater des jetzigen Vermieters war erst der Vermieter, die Wohnung wurde dann überschrieben) und von der ganzen Materie eigentlich auch keine Ahnung.

Daher eben die Frage, weil von den Kosten nichts im Vertrag steht. Und der Boden ja nach gewisser Zeit erneuert werden muss, also theoretisch hätte der Vermieter die Pflicht gehabt.

Wollte nur wissen, wie sich das dann eben verhält.

 
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