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Geschrieben von Caot am 25.01.2018, 8:41 Uhr

Es gibt keine Fristen zum Austausch nur eine Abschreibung

....es gilt im Rechtsstreit dass ein Teppich ca. 8-10 Jahre lang nutzbar sein muss. Immer für den Streitfall, wenn ein Mieter auszieht und diesen dreckig hinterlässt und man sich dann streitet wie sauber der zurück gegeben werden muss.

Wenn ein Teppich also 10 Jahre in der Wohnung liegt, kann dem ausziehenden Mieter kein Flecken oder Beschädigung mehr angerechnet werden. Eine Pflicht zum Austausch durch den Vermieter besteht da noch lange nicht. Das muss man trennen.

Wenn Ihr vereinbart habt, ich als Mieter verlege Laminat, dann ist das euer Problem. Wobei Problem ist ja immer relativ. Mit Sicherheit habt Ihr die Wohnung dadurch günstiger bekommen. Mit neuem Bodenbelag wäre die Wohnung teurer gewesen.

 
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