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Geschrieben von mamaselio am 14.12.2006, 17:16 Uhr

Was heisst

Kontoinhaber war mein Neffe, verfuegungsberechtigt war der Vater. Insofern hat die Bank sicher nicht falsch gehandelt,als sie dem Vater das Geld ausgezahlt hat. Trotzdem haette man auch den minderjaehrigen Kontoinhaber zumindest informieren muessen, oder nicht?

Als mein Neffe dann-inzwischen volljaehrig- zur Bank ging um zu hinterfragen, was denn nun mit dem Konto passiert ist (war ploetzlich online verschwunden), hat man ihm tatsaechlich Auskunft gegeben (Konto wurde am 18/ von XY geloescht).
Kaum war er zur Tuer raus, hat der Banker den Papa angerufen und ihm gesteckt, dass dicke Luft ist...

Sicher wurden keine grossen Geheimnisse ausgeplaudert, aber darf ein Banker den Vater eines 18 jaehrigen ueber dessen Besuch in der Bank informieren?? Wuerd mich wundern...

Gruss
Christiane

 
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