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Geschrieben von babsi am 14.12.2006, 21:28 Uhr

Moneypenny wegen Bankgeheimnis

Also, ich war bis zum 18.Lebensjahr meiner beiden grossen, Kontobevollmächtigter, bin ich jetzt auch bei meinem kleinen.
Normalerweise schreibt die Bank kurz vor dem 18.ten ein Erinnerungsschreiben, denn dann wird das Konto komplet an den Volljährigen überschrieben, nur bis zur Volljährigkeit kann ich über das Geld meiner Kinder verfügen wie ich will, ausser es besteht eine konkrete Auflage, ist aber oft leider nicht so:(
Dem Vater kann man da wohl juristisch nix vorwerfen, ausser vielleicht über eine Zivilklage....Gruss Babsi

 
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