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Geschrieben von Schwoba-Papa am 14.12.2006, 16:58 Uhr

Was heisst Kontoinhaber

wer hat den Antrag auf das Giro- oder Sparkonto denn gestellt und unterschrieben ? Wer ist darin als Verfügungsberechtigt eingetragen ?

Also so wie ich es erlebt habe ist für Banken die Unterschrift ausschlaggebend, und nicht für wen es eingerichtet wurde.

Welche "sensible" Informationen hat der Banker denn ausgeplaudert? Auch hier kommt es darauf an wer wirklich der Kontoinhaber ist. Ist es der Vater, handelte der Banker theoretisch richtig (ich würde auch gerne wissen wer sich über mein Konto informiert), ist aber der Sohn tatsächlich Kontoinhaber, ja dann ... böser, böser Banker.

Grüßle

 
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