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Geschrieben von Moneypenny77* am 14.12.2006, 20:59 Uhr

Moneypenny wegen Bankgeheimnis

Sooooo, nun beenden wir mal die Laien-Spekulationen ;-).

1. Fall (Neffe):
Wenn es "dumm" gelaufen ist, dann ist das leider normal, ja. Bei normalen Minderjährigen-Konten dieser Art ist es so, daß die Minderjährigen zwar Kontoinhaber sind, aber es in den Kontoeröffnungsunterlagen einen Passus gibt, in dem steht, daß sie erst mit ihrem 18. Geburtstag verfügungsberechtigt sind, vorher sind das die gesetzlichen Vertreter (meist Eltern), die bis dahin tun und lassen können, was sie wollen. Klar können die Eltern, wenn sie wollen, zulassen, daß die Kinder auch vorher verfügen können, aber die gesetzlichen Vertreter wird man da nicht los ;-)
Die Information wird durch Kontolöschungsunterlagen erfolgt sein, aber es ist davon auszugehen, daß die Versandadresse die der Eltern war, so daß er sie nie bekommen hat.

2. Fall:
Sagen wir mal so: es kratzt am Bankgeheimnis, Diskretion ist anders. Aber da es um ein Geschäft geht, bei dem der Vater noch verfügungsberechtigt war, wird man argumentativ gegen Windmühlen kämpfen.

Mein Rat: wenn Ihr sie nicht habe, dann lasst Euch von der Bank ALLE Kontounterlagen zusenden, also: Kontoeröffnungsunterlagen für das Minderjährigen-Konto, aus denen Ihr dann nämlich entnehmen könnt, wer wann verfügungsberechtigt war (so MUSS Deine Schwester den Eröffnungsantrag auch unterschrieben haben, sonst haben die ein Problem).

Und ich würde mir juristischen Rat einholen, wenn Ihr Unterschlagung oder Betrug vermutet.

 
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