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Geschrieben von Ebba am 11.10.2011, 14:27 Uhr

WENN er beabsichtigt, mich das ERNSTHAFT zahlen zu lassen,

Dein Chef kann evtl. den Vertragsschluss wege Irrtums anfechtem. Möglicherweise ist die Klausel in den AGB auch überraschend und unwirksam. Google doch mal nach dem Unternehmen, vielleicht ist es für "Schmuh" bekannt oder frag bei der Verbraucherzentrale nach, ob ihr da was machen könnt.

 
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