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von FrauKrause  am 11.10.2011, 11:59 Uhr

grundsätzlich war ich auch immer der Meinung, dass der AN

nicht haftet, wenn es durch Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz passierte. Aber mein Chef hat das sowas von im Brustton der Überzeugung von sich gegeben, dass ich gar nicht weiß, wie ich jetzt reagieren soll...

LG fk

 
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