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von FrauKrause  am 11.10.2011, 11:34 Uhr

Fehler bei der Arbeit gemacht, muss ICH zahlen?

Hi Ihr, bin gespannt, was Ihr sagt:

Wir bekommen regelmäßig Korrekturvorlagen von Verlagen. Der Chef und/oder ich prüfen das und geben das okay an den Verlag. So, vor einiger Zeit dasselbe Spiel, ich das in dem Fall dem Chef vorgelegt, er sein okay drangeschrieben (leider habe ich den Zettel mit seinem okay darauf nicht mehr, nach abfaxen vernichtet). So weit so gut, habe das dann IM AUFTRAG unterschrieben und zurückgefaxt. Nur dabei habe ich im Kleingedruckten (!!) überlesen, dass mit Bestellung eine kostenpflichtige Eintragung damit veranlasst habe. Die haben dann eine Rechnung geschickt über knapp 300,00 EUR. Mein Chef meint, ich habe das verzapft, also muss ich das auch bezahlen.

Ich habe dann da angerufen und das Problem geschildert, bei dem angeblichen Verantwortlichen. Er tat das ab, er würde sich das ansehen und nun schicken die Mahnungen.

Was würdet Ihr machen? Ich finde es schon hart, dass er mir das aufdrücken will. Wie würdet Ihr Euch ihm gegenüber verhalten?

Danke für Eure Tips.

LG fk

 
25 Antworten:

Re: Fehler bei der Arbeit gemacht, muss ICH zahlen?

Antwort von hormoni am 11.10.2011, 11:38 Uhr

Steht evtl was darüber im Arbeitsvertrag?

Bist du ggf dagegen versichert?

Kann man nicht innerhalb von 2 Wochen von Verträgen etc zurück treten?

Im Zweifelsfall würde ich meine Rechtschutzversicherung anrufen und die Sache schildern..

LG

hormoni

PS: Bei den 300 Euro handelt es sich nicht zufällig um einen Werbevertrag?

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Die Frist dürfte abgelaufen

Antwort von FrauKrause am 11.10.2011, 11:41 Uhr

sein, ich habe das erst bemerkt, nachdem die Rechnung kam. Ich bin fest angestellt, über derartiges steht nichts im Arbeitsvertrag und ich bin auch nicht versichert gegen so einen Quatsch.

Nein, es ist kein Werbevertrag, es ist ein Druckauftrag an einen Verlag über eine Biographie.

LG fk

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Re: Die Frist dürfte abgelaufen

Antwort von hormoni am 11.10.2011, 11:48 Uhr

hm - Hast du eine Haftpflichtversicherung? Vielleicht ist da die Arbeit mit inkludiert? (Ist bei mir so).

Auch wenn du keine AN-Haftpflicht hast, würde ich da ggf mal anrufen und nachhorchen. Mehr als "Nein" sagen können sie ja nicht.

Als nächstes solltest du gucken, in wie weit ggf zusätzliche Kosten auf dich zukommen. Sprich: Werden die 300 Euro "nur" einmal fällig, oder nach einer gewissen Zeit nochmal.

Hierzu würde ich bei, dem Verlag mal anrufen und eine Kopie des Druckauftrages verlangen.

Sowas ist immer ärgerlich. Drück dir die Daumen.

LG

hormoni

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Re: Die Frist dürfte abgelaufen

Antwort von Fredda am 11.10.2011, 11:48 Uhr

Mir ist vor Urzeiten was ähnliches passiert mit einem Eintrag in einem Verzeichnis. Die Versicherung des Arbeitgebers hat es nicht übernommen aber nach Rücksprache dann der Arbeitgeber, denn es war echt so versteckt, dass es weder ich, noch mein Vorgesetzter noch zwei beteiligte Kollegen gesehen haben, war wohl so eine Bauernfangmasche und wir sind reingefallen. Meist gibt es intern noch irgendwelche Töpfe für "dumm gelaufen".

Lg und toitoitoi

Fredda

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Haftpflicht hab ich... Gute Idee

Antwort von FrauKrause am 11.10.2011, 11:49 Uhr

DANKE!!!

Trotzdem: Müssen tatsächlich Angestellte für solche Fehler haften? Täte mich interessieren.

LG fk

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Hat der Chef...

Antwort von lirena am 11.10.2011, 11:51 Uhr

nicht auch unterschrieben oder ist da nur deine Unterschrift drauf????

lg

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Re: Haftpflicht hab ich... Gute Idee

Antwort von LoveMum am 11.10.2011, 11:52 Uhr

Hi Ilona,

soweit ich weiß, muss sich der AG selbst gegen solche Fehler versichern. Das kann ja überall in jeder Form passieren...manche Arbeitnehmer wären ja schon total verschuldet.

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nur meine im-Auftrag-Unterschrift....

Antwort von FrauKrause am 11.10.2011, 11:52 Uhr

o.t.

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mmmmh...dann stimme ich LoveMums...

Antwort von lirena am 11.10.2011, 11:55 Uhr

Beitrag zu.....

lg

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Re: Fehler bei der Arbeit gemacht, muss ICH zahlen?

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.10.2011, 11:58 Uhr

Rechtlich ist man als Arbeitnehmer für Fehler, die man IN AUSFÜHRUNG SEINER TÄTIGKEITEN macht, nicht haftbar zu machen. Allgemein würde ich jedem AG empfehlen, sich gegen solche Fehler zu versichern - eine Pflicht dazu gibt es m.W. nicht. Ausnahmen bilden Absicht und grobe (wirklich grobe) Fahrlässigkeit.

Die Frage ist natürlich, wie grob fahrlässig Du das mit dem Vertrag nicht gesehen hast. Da würde ich u.U. erwägen, einen Anwalt (oder den Betriebsrat) draufschauen zu lassen.

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grundsätzlich war ich auch immer der Meinung, dass der AN

Antwort von FrauKrause am 11.10.2011, 11:59 Uhr

nicht haftet, wenn es durch Fahrlässigkeit und nicht Vorsatz passierte. Aber mein Chef hat das sowas von im Brustton der Überzeugung von sich gegeben, dass ich gar nicht weiß, wie ich jetzt reagieren soll...

LG fk

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Re: Fehler bei der Arbeit gemacht, muss ICH zahlen?

Antwort von Schnitte78 am 11.10.2011, 12:08 Uhr

nein, das zahlst Du nicht privat.

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Re: Fehler bei der Arbeit gemacht, muss ICH zahlen?

Antwort von Kiwi1971 am 11.10.2011, 12:33 Uhr

Scheffe muss zahlen. Dafür ist er Scheffe.

WIE und ob er Dich dann dafür "straft" oder abmahnt, ist wieder ein ganz anderes Thema, wenngleich naturgemäß zusammenhängend.

Der VW-Fließbandarbeiter haftet auch nicht für Unfälle mit dem von ihm montierten Auto...mal so als Extrembeispiel.

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Re: Hat er denn nicht eine Versicherung

Antwort von Erdbeere81 am 11.10.2011, 12:44 Uhr

für solche Fälle?

Ich bin zwar im ö.D., aber meine Arbeitgebergemeinde hat eine Eigenschadenversicherung.

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Arbeitnehmerhaftung

Antwort von Ebba am 11.10.2011, 13:06 Uhr

Ja, grds. müssen Arbeitnehmer für Schäden die sie beim Arbeitgeber versachen auch haften, idR aber nicht in voller Höhe und ggf. auch dann nicht, wenn Arbeitgeber üblicherweise gegen entspr. Schäden versichert sind (zB ArbN fährt fahrlässig Dienstwagen zu Schrott --> Kaskoversicherung)

Hier ist das recht gut aufgedröselt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerhaftung

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Haftung_Arbeitnehmer.html

Und ob Deine Privathaftpflicht eintreten muss ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Häufig ist die Haftung für Schäden die in Ausübung beruflicher oder gewerblicher Tätigkeiten verursacht sind vertraglich ausgeschlossen.

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Re: Fehler bei der Arbeit gemacht, muss ICH zahlen?

Antwort von bobfahrer am 11.10.2011, 13:10 Uhr

Niemand muss mit seinem Privaten Geld haften ausser er hat in Absicht, gehandelt. in deinem Fall trifft das aber nicht zu.

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Doch, der Arbeitnehmer haftet und zwar...

Antwort von Ebba am 11.10.2011, 13:19 Uhr

... u.a. abhängig vom Grad seines Verschuldens.

Oben habe ich ja schon zwei Links zur Arbeitnehmerhaftung gepostet, hier noch ein Zitat aus einem weiteren:

"3. Voraussetzungen der Haftung

Das Bundesarbeitsgericht hatte im Jahr 1994 seine Rechtsprechung zur Ausgleichspflicht des Arbeitnehmers geändert. Seitdem gilt Folgendes:

Bei fahrlässiger Pflichtverletzung:

Schäden, die infolge leichtester Fahrlässigkeit entstanden sind, sind im Rahmen des allgemeinen Betriebsrisikos allein vom Arbeitgeber zu tragen.
Bei normaler Fahrlässigkeit wird der Schaden zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geteilt.
Wenn der Schaden von dem Arbeitnehmer grob fahrlässig verursacht wurde, haftet er grundsätzlich allein.
Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung:

Bei vorsätzlicher Beschädigung ist der Schaden grundsätzlich vollständig vom Arbeitnehmer zu ersetzen. Nach einem Urteil des BAG führt selbst ein vorsätzlicher Pflichtverstoß nur dann zu einer vollen Haftung des Arbeitnehmers, wenn auch der Schaden vom Vorsatz erfasst ist."

http://www.juraforum.de/lexikon/haftung-des-arbeitnehmers

Der Umfang der Haftung richtet sich ebenfalls nach weiteren Umständen, zB auch dem Einkommen des Mitarbeiters.

Hier noch mehr Text aus obigem Link:
Ob und ggf. in welchem Umfang der Arbeitnehmer an den Schadensfolgen zu beteiligen ist, richtet sich nach einer Abwägung der Gesamtumstände, für die nach der Rechtsprechung folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:

der Grad des dem Arbeitnehmer zur Last fallenden Verschuldens
die Gefahrgeneigtheit der Arbeit
die Höhe des Schadens
ein vom Arbeitgeber einkalkuliertes oder durch eine Versicherung abdeckbares Risiko
die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb
die Höhe des Arbeitsentgelts, in dem möglicherweise eine Risikoprämie enthalten ist
die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers
die Dauer der Betriebszugehörigkeit
das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers
Nach der Entscheidung BAG 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 gibt es keine feste, summenmäßig beschränkte Obergrenze der Haftung.

Eine für diesen Schaden abgeschlossene Haftpflichtversicherung bzw. die Möglichkeit, eines derartigen Versicherungsabschlusses ist nach dem Urteil BAG 18.01.2007 - 8 AZR 250/06 nur dann zu berücksichtigen, wenn die Versicherung tatsächlich den Schaden abdeckt bzw. abgedeckt hätte und es nach den Versicherungsbedingungen auch nicht zu einem Regress gegen den Arbeitnehmer kommt bzw. gekommen wäre."

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Re: Fehler bei der Arbeit gemacht, muss ICH zahlen?

Antwort von Feuerpferdchen am 11.10.2011, 13:19 Uhr

hier ist ganz gut erklärt, wer zahlen muss
http://www.bild.de/infos/haftpflichtversicherung/berufshaftpflichtversicherung/berufshaftpflicht-8425380.bild.html

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WENN er beabsichtigt, mich das ERNSTHAFT zahlen zu lassen,

Antwort von FrauKrause am 11.10.2011, 13:35 Uhr

kann er sich freundlich eine Neue einarbeiten, weil ich dann nämlich aufhören werde. SO EINFACH wird das sein.

Ich reiße mir hier den Poppes auf, arbeite ganz oft unter EXTREMEM Zeitdruck und dann das. Nene, dann suche ich mir eine ruhige Hofstelle...

LG fk

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Keine Frist bei B2B Geschäften...

Antwort von shinead am 11.10.2011, 14:24 Uhr

Der Vertrag war sofort gültig...

Hier muss niemand für seine Fehler haften.

Im Außenverhältnis zahlt sowieso die Firma. Die müssten dann eine Rechnung an Dich schreiben und Dich so zur Zahlung auffordern. Das würde ich aber dann mal mit einem Anwalt besprechen...

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Re: WENN er beabsichtigt, mich das ERNSTHAFT zahlen zu lassen,

Antwort von Ebba am 11.10.2011, 14:27 Uhr

Dein Chef kann evtl. den Vertragsschluss wege Irrtums anfechtem. Möglicherweise ist die Klausel in den AGB auch überraschend und unwirksam. Google doch mal nach dem Unternehmen, vielleicht ist es für "Schmuh" bekannt oder frag bei der Verbraucherzentrale nach, ob ihr da was machen könnt.

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Danke shinead, ich werde am Montag mal meinem Chef

Antwort von FrauKrause am 11.10.2011, 17:08 Uhr

vorschlagen, dass wir die anschreiben und feststellen, dass er (an den die Rechnung gerichtet hat) gar nicht unterschrieben hat, sondern ich, und ich war gar nicht befugt, für ihn Verträge zu unterzeichnen bzw. abzuschließen, da ich gar nicht bevollmächtigt war.

Somit ist das Ganze sowieso ungültig.

LG fk

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Re: Fehler bei der Arbeit gemacht, muss ICH zahlen?

Antwort von SusanneZ am 11.10.2011, 19:47 Uhr

Du hast im Auftrag der Firma gehandelt. Die Firma muss dafür aufkommen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Firma das Tragen der Kosten auf den Mitarbeiter abwälzen kann.

Würde mein Chef wegen 300 Euro so ein Aufsehen erregen, würde ich mir Gedanken machen, ob die Firma gerade an der Pleite vorbeischliert.

LG

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Mein Chef ist Schwabe...

Antwort von FrauKrause am 11.10.2011, 19:50 Uhr

reicht das? Und er kann als "Firma" nicht pleite gehen, es sei denn, der Staat geht pleite...

LG fk

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wobei ich tatsächlch nicht mal weiß...

Antwort von FrauKrause am 11.10.2011, 19:51 Uhr

aus welchem Topf diese Kosten bezahlt werden können...

hmmmm....

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