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Geschrieben von Blueberry am 28.10.2015, 14:40 Uhr

Und zu deiner Frage

§ 187
Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre (!!!!) Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, ....


Soso...alles unwahr und von vorne bis hinten gelogen, nur, um irgendwen schlecht zu machen. Verstehe. Oder ist es einfach zu schwer, die richtigen Worte zu benutzen?

 
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