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Geschrieben von shinead am 28.02.2016, 18:59 Uhr

unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

in Syrien bestand vor dem Krieg Schulpflicht bis zum 15. Lebensjahr (9. Klasse). Eingeschult wurde, analog zu Deutschland mit 6. Wie kann es sein, dass dann 8 Jahre fehlende Schulbildung angeprangert werden? Fünf Jahre kann ich nachvollziehen, weil eben der Krieg schon so lange andauert und einige Städte direkt betroffen waren. Aber 8 Jahre?

 
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