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Geschrieben von hgmeier am 19.08.2015, 22:25 Uhr

Tübinger OB droht Beschlagnahmung an

Nur dem Interview entnommen.

Ich bin mir sehr sicher, daß da nicht steht "Verkaufe oder wir werden dich enteignen!" - Dennoch finde ich allein die Anheimstellung der Option im Rahmen des (vermutlich ersten Angebotsschreibens) schon etwas übers Ziel hinausgeschossen.

Enteignunge/Beschlagnahmungen dürfen mE nur die Ultima Ratio sein, wenn sich aus der Gesamtheit der Anfragen/Angebote keine ausreichende Deckung ergibt.

 
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