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von Leena  am 20.08.2015, 20:03 Uhr

Kein ernstlicher Unterschied...

Ich schick auch regelmäßig Briefe raus, da steht direkt drin, wenn Sie nicht bis xyz gemacht haben, beabsichtige ich, nach Aktenlage eine klagefähige Einspruchsentscheidung zu erlassen. Klingt sicherlich nicht nett und freundlich, und theoretisch könnte man natürlich auch noch andere Maßnahmen ergreifen.

Bei Nichterfüllen der Forderung hat man auch beim Finanzamt einen ganzen Strauß bunter Möglichkeiten zur Auswahl, und WAS man davon tut, ist eine Ermessensentscheidung. Auch kein Automatismus...

Das Polizeiblasorchester im aktiven Einsatz bei einem Haftbefehl zur Ersatzzwangshaft ist allerdings eine sehr seltene Ausnahme, aber in besonders begründeten Einzelfällen...

 
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