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Geschrieben von lotte_1753 am 20.08.2015, 17:31 Uhr

Ich verstehe das Problem nicht...

Er hätte durchaus versuchen können, durch attraktive Angebote Hauseigentümern das Vermieten schmackhaft zu machen. Ob das eine Recht schwerer wiegt als das andere wird im Zweifel das Verwaltungsgericht entscheiden. Es bleibt hier bei der Androhung einer Zwangsmaßnahme zur Gefahrenabwehr gegenüber einem Einzelnen. Kann man, wie gesagt, gerne machen, ist aber nun wirklich nicht "nett". (Wenn man das mal ohne politische Brille betrachtet, ist das doch eigentlich ganz offensichtlich, oder?)

 
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