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Geschrieben von hgmeier am 20.08.2015, 18:00 Uhr

FALSCH

Ich hätte die Art der Wohnraumakquise (Kaufangebot mit Androhung der Beschlagnahmung) in jedem Fall schlecht gefunden und angesprochen.

Ich habe kein Problem damit wenn man irgendwann zu diesem Mittel greifen muß um eine Lösung herbeizuführen. Diesen möglichen Grundrechtseingriff im Rahmen einer KAUFANFRAGE (!) gleich mit anzudrohen halte ich für absolut unseriös und unter Umständen sogar juristisch fragwürdig.

 
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