Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von veralynn am 04.06.2011, 12:54 Uhr

Sorgerechtsverfügung für den Todesfall

hi

auch wenn du es notariell beglaubigen lässt, ist es nicht sicher, dass das dann auch geht. die ämter entscheiden, wo die kinder am besten aufgehoben sind. wenn die ämter der meinung sind, die betreffenden personen sind nicht geeignet, bringt auch eine belaubigung nichts.

lg v.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.