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Geschrieben von SelinaMama am 04.06.2011, 14:01 Uhr

Sorgerechtsverfügung für den Todesfall

Hallo,

diese Verfügung MUSS notariell beglaubigt sein. Wir haben dies vor 2 Jahren gemacht, bevor wir nach Dänemark ausgewandert sind.

Im gleichen Zug haben wir eine Risikolebensversicherung abgeschlossen, dass Lebenshaltungskosten, Ausbildung und Führerschein abgedeckt sind.

Meine Tochter soll im Falle der Fälle zu meiner Freundin und mein Schwager überwacht das Finanzielle.

Aber ohne notariell beglaubigtes Schriftstück wäre es nichts wert.

Lg. SelinaMama

 
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