Geschrieben von veralynn am 04.06.2011, 13:18 Uhr |
auch nicht wenn
ich weiss es nicht genau. ich weiss nur, dass es echt schwierig ist, jemanden zu ernennen. was, wenn die betreffende person/familie bis dahin nach usa ausgewandert ist? od. arbeitslos? krank, invalide? dann bringt auch eine beglaubigung nichts.
ich hätte gerne, dass meine kinder dann zum schwager kommen. aber niemand weiss, ob mein schwager dann auch bereit dazu ist. vielleicht ist er bis dahin wieder single? muss alimente zahlen, hat keine zeit, weil er arbeitet? ich finde, man darf niemanden in die verpflichtung nehmen. ich vertraue darauf, dass die ämter unsere 3 gut unter bringen würden. und ich vertraue auf die paten der kinder, dass die auch dafür sorgen, dass es ihnen trotzallem gut geht (so gut wie es eben möglich ist, wenn die eltern versterben). aber verpflichten möchte ich niemanden, auch die paten nicht. weil das leben halt nicht planbar ist.
lg
- Sorgerechtsverfügung für den Todesfall - Bengelengelmama 04.06.11, 12:39
- Re: Sorgerechtsverfügung für den Todesfall - Idamama 04.06.11, 12:49
- Re: Sorgerechtsverfügung für den Todesfall - veralynn 04.06.11, 12:54
- auch nicht wenn - Bengelengelmama 04.06.11, 13:04
- Re: auch nicht wenn - veralynn 04.06.11, 13:18
- Re: auch nicht wenn - Jana2 04.06.11, 13:22
- auch nicht wenn - Bengelengelmama 04.06.11, 13:04
- Re: Sorgerechtsverfügung für den Todesfall - veralynn 04.06.11, 12:54
- Re: Sorgerechtsverfügung für den Todesfall - SelinaMama 04.06.11, 14:01
- Re: Sorgerechtsverfügung für den Todesfall - tweety76 04.06.11, 19:46
- Klasse! - Bengelengelmama 04.06.11, 21:34
- Re: Sorgerechtsverfügung für den Todesfall - tweety76 04.06.11, 19:46
- Re: Sorgerechtsverfügung für den Todesfall - Idamama 04.06.11, 12:49
Exbay frage- ich kapier es nicht...
Schulwechsel...Waldorf
Manchmal fragt man sich, wollt ich dan nun wirklich wissen ???
Unschuld eines Internetforums oder grenzenlose Naivität?
@Butterflocke, da der andere Beitrag schon wieder soooo weit weg ist
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