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Geschrieben von Steffi528 am 29.04.2004, 15:11 Uhr

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Hallo Ina, Hallo alle anderen

Und da sind wir in einer allgemeinen Debatte über manche Erziehungsberechtigten. Damit werden FSK-Regeln untergraben, wenn die Eltern das für sich richtig halten. Mir tat der kleine Junge schon leid, denn ich bezweifele ernsthaft, das er den Inhalt des Filmes verkraften konnte.
Hier ist das Problem, im JuSchG und auch im KJHG, das in härteren Fällen meiner Meinung zu lasch mit den Erziehungsdefiziten mancher Eltern umgeht. Die Definition „Wohl des Kindes“ ist mehr als dehnbar. Natürlich gibt es unterschiedliche Erziehungsstile und Erziehungstraditionen, aber es müsste für den Gesetzgeber mehr Möglichkeiten geben, einzuschreiten.
Die Sache mit dem Film finde ich persönlich empörend, es liegt jedoch noch Deiner Gesetzesdefinition noch im Rahmen. Leider gibt es einige Eltern, die nicht erziehen können und ihrer Pflicht nicht nachkommen (Ist doch egal, wenn mein Kind andere Kinder verprügelt, etc, pp) Zwar gibt es Möglichkeiten der Erziehungshilfe, aber die werden meist nicht von den Eltern, die es wirklich nötig hätten, genutzt. So kommt es zu einer Vernachlässigung und Gefährdung des Kindeswohls, über die zu häufig hinweggesehen wird ( von Amtswegen, auch wegen Personalknappheit) . Die Kinder können jedoch nichts für das Unvermögen ihrer Eltern und sind die Leittragenden.
Und das ist es, was mich ärgert und auf die Palme bringt, im kleinen, wie mit dem Film und im großen, wenn die Eltern es nicht zu Stande bringen, für regelmäßiges Essen und warme Kleidung (im Minimum) zu sorgen.

Steffi

 
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