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Geschrieben von Ralph am 29.04.2004, 9:42 Uhr

FSK, Kino-Altersfreigabe

Hallo,

ich würde evtl. auch das zuständige Gewerbeamt mal unterrichten bzw. nachfragen, wer für die Einhaltung der Altersbegrenzung an der Kinokasse zuständig ist.

Aber die FSK schützt leider auch nicht unbedingt. Ich habe kürzlich die Passion Jesu gesehen, FSK 16. Ich bin wirklich kein Kind von Traurigkeit, aber wenn ich bedenke, daß mein Sohn in einem 3/4 Jahr diesen Film sehen "dürfte", überkommt mich ein Schauern. Ohne den Film zu verurteilen (er ist z.T. einfach nur genial, alleine die Sprachwahl!), die Gewaltszenen halte ich absolut für FSK 18-würdig, erinnern fatal an so manchen "Metzel- und Abschlachtfilm".
Andererseits... die Mädels vom Immenhof aus den Fuffzigern ist FSK 12, damals festgelegt... und immer noch gültig! *gg*

Insoweit kommt den Eltern eine zusätzluche Kontrollaufgabe zu, bei der die Väter im Eingangsposting kläglich versagt haben, auf allen Ebenen!

Liebe Grüße
Ralph/Snoopy

 
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