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Geschrieben von Rio am 09.02.2006, 21:16 Uhr

@Nurit

Hi,

"dass ich unterscheiden würde: zwischen Sekten und anerkannter RG"

Woran machst du denn den Unterschied fest? Es gibt nicht mal eine eindeutige Definition des Begriffes "Sekte".

Dazu die Wiki:

"Neue religiöse Gruppen oder Abspaltungen von bestehenden Religionen sind über die gesamte Menschheitsgeschichte entstanden - viele gingen unter, einige überleben in Nischen, manche haben sich gar als Weltreligion - wie z.B. das Christentum, das zunächst eine jüdische Sekte war - oder als Staatsreligion etabliert."

Das trifft es gut. Es gibt einfach nicht DIE einzig richtige, alleinige Definition des Begriffs "Sekte". Und somit auch keine fesgelegte Grenze zwischen RG und Sekten.


"da wiederum denke ich, dass keine Sekte als RG anerkannt wird, die Dinge, die zu Recht strafbar sind, durchführt"

Das Nichtbefolgen der Schulpflicht ist aber eindeutig strafbar und mit dem Gesetz in D nicht vereinbar. Die Schulpflicht steht sogar im Grundgesetz festgeschrieben.
Nach deiner Beschreibung wären alle freireligiösen Gruppen, die pro homeschooling sind, sich strafbar machende Sekten, wenn (Teile) ihre(r) Mitglieder das auch durchziehen.


"Allerdings verstehe ich nicht, wenn diese Freien Christlichen Schulen vorhanden sind [..], wieso diese Eltern, die ja auch aus HH kommen, sich nicht in der Lage sehen, ihre Kinder dort unterzubringen.

Wahrscheinlich, weil diese Schule den betreffenden Eltern noch nicht extrem genug ist. Weil es nicht DIE eine Freikirche gibt, sondern viele, die sich durchaus in manchen Teilen unterscheiden, in anderen Teilen aber Schnittmengen haben.

Meine Meinung ist, dass es nicht der Staat ist, der den Kindern in solchen extremen Fällen Schaden zufügt, sondern die Eltern.

Viele Grüsse,
Rio

 
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