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Geschrieben von knödelchen00 am 01.06.2011, 22:33 Uhr

NEIN !

Du haftest!


In meiner Kindheit gab es so einen Fall, das ein paar Jungen den Schuh eines Mädels in den Baum geworfen haben, beim rausholen ist sie runtergefallen - Rollstuhl ! War ein ganz, ganz blöder Streich!
Kann auch beim Kirschbaum besteigen passieren.
Du zahlst, sicher übernimmt das auch keine Versicherung.

Und wenn tatsächlich ein Kind querschnittgelähmt ist, kannst Du damit leben?
Ich könnte es nicht! Lieber lass ich die Vögel fressen, (wenn es denn welche gibt? Zu trocken...)

 
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