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Geschrieben von momoo am 01.06.2011, 15:09 Uhr

Kirschbaum

Wir haben im Garten einen wirklich prachtvollen Kirschbaum, der ziemlich voll mit den leckersten Kirschen hängt.
Nun bin ich leider nicht die Superhausfrau die diese Kirschen jetzt zu allen möglichen Sachen verarbeitet- zumal sie mir frisch eh am besten schmecken.
Also werde ich mir den Bedarf der Familie pflücken und auch an Freunde und Nachbarn reichlich verschenken.
Die Kinder der Siedlung fingern schon immer über den Zaun um schnell mal ein paar Kirschen zu naschen.
So jetzt entsteht meine "Rechtsfrage"- nicht wie ihr sicher denkt-- NEIN ich will es den Kindern nicht verbieten!!! im Gegenteil ich würde sie gern auf meinen Baum klettern lassen und ihn leer futtern ( sonst tun das die Amseln, Stare und Elstern).
Wenn ich die Kinder jetzt ganz offiziell in den Garten lasse und auch auf den Baum................und Chantale und Kevin-Jason fallen runter..... was dann????
Kann ich dem Baum offiziell zum Leer-naschen frei geben ohne dass ich schuld bin, wenn was passiert??

Schrecklich, dass man sich darüber heute schon Gedanken machen muss.

Danke momoo

 
11 Antworten:

nicht wirklich...

Antwort von malwinchen am 01.06.2011, 15:24 Uhr

du wärst sogar haftbar, wenn datt schantalle nächtens über den offensichtlich nicht hohen zaun kletterte und beim unerlaubten naschen heruinter plumbste...

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Re: Kirschbaum

Antwort von NICOSI am 01.06.2011, 15:26 Uhr

boah, also ich schicke jetzt meine Kids zu dir und falls eines runter fällt ist es auf gar keinen Fall deine Schuld...

hier in unserer Nachbarschaft gibt es auch so einen tollen Kirschbaum, über und über voll mit den leckersten Kirschen, aber schon das bloße anschauen und bewunderns des Baumes ist in den Augen der Besitzer strafbar, undenkbar dass da Kinder rauf dürfen um auch nur eine Kirsche abzupflücken.


Leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten aber ich wünsche euch Guten Appetit beim Verspeisen der Kirschen


neidvolle Grüße


NICOSI

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Re: Kirschbaum

Antwort von Christine70 am 01.06.2011, 16:19 Uhr

du darfst die kirschen natürlich verschenken, aber wenn ein kind runterfällt, bist dennoch du schuld.
wenn du die kirschen selber ableerst und danach verschenkst, bist du auf der sicheren seite. aber willst du das?

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Re: Kirschbaum

Antwort von RR am 01.06.2011, 16:29 Uhr

Hallo
das Meiste dazu wurde ja schon geschrieben, nur ein kleiner Tipp: Meine Mutter hat immer die Zweige, die eh zu hoch geworden waren, samt Kirschen abgeschnitten mit so einer langen Astschere u. dann die Zweige entsprechend an Nachbarskinder verschenkt...

viele Grüße u. guten Appetit!

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Re: Kirschbaum

Antwort von Christine70 am 01.06.2011, 16:35 Uhr

ja stimmt, daran kann ich mich auch noch erinnern :)
das hat ein nachbar immer gemacht und meinem vater einen riesen ast mit kirschen mitgegeben. wir haben dann abends die kirschen beim fernsehen vom ast genascht .. in erinnerung schwelg

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Re: Kirschbaum

Antwort von miebop am 01.06.2011, 17:35 Uhr

Du bist ja nett :))) Wie wärs, wenn die Kinder nur in Anwesenheit ihrer Eltern auf den Baum kletterten?

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ich würde es nicht offziell machen, aber eben wegschauen wenn die Kinder da rauf kletter

Antwort von Claudia36 am 01.06.2011, 17:35 Uhr

dann hast du es nicht erlaubt und wenn Chantalle runter fliegt....hat sie Pech gehabt.
Verbieten würde ich es nicht, solln sie doch Kirschen naschen....aber nicht mit deinen Einverständnis, dann dann bist du haftbar.

Ohne dein Einverständnis sind es die Eltern , die nicht auf ihre "Gören" aufpassen.

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Re: ich würde es nicht offziell machen, aber eben wegschauen wenn die Kinder da rauf kletter

Antwort von Suka73 am 01.06.2011, 18:08 Uhr

Chantalle und Kevin-Jason - ich brech ab... danke...

Ich würde die Eltern der Kinder vorher darauf ansprechen, dass Du keinerlei Haftung übernimmst, wenn die da raufklettern. Das kann auch keiner von Dir erwarten. Würde das "heimlich" geschehen, dann würdest Du ja auch nicht in der Haftung stehen. So würde ICH das jedenfalls sehen, aber nun hast Du es angekündigt oder möchtest es gern tun. Vielleicht können sich ja die Eltern dazu aufraffen, beiseite zu stehen, wenn die Kids im Baum kraxeln.

LG Sue

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Re: Kirschbaum

Antwort von Caipiranha am 01.06.2011, 20:48 Uhr

Ich würde noch ein Schild aufhängen: "Für Kirschschäden wird keine Haftung übernommen". Nachher kriegen die Kinder Dünnpfiff und an Euren Kirschen klebte EHEC.

Kinder die ich sehe würde ich wegschicken und sie bitten, mit ihren Eltern als Aufsichtsperson wieder zu kommen.

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NEIN !

Antwort von knödelchen00 am 01.06.2011, 22:33 Uhr

Du haftest!


In meiner Kindheit gab es so einen Fall, das ein paar Jungen den Schuh eines Mädels in den Baum geworfen haben, beim rausholen ist sie runtergefallen - Rollstuhl ! War ein ganz, ganz blöder Streich!
Kann auch beim Kirschbaum besteigen passieren.
Du zahlst, sicher übernimmt das auch keine Versicherung.

Und wenn tatsächlich ein Kind querschnittgelähmt ist, kannst Du damit leben?
Ich könnte es nicht! Lieber lass ich die Vögel fressen, (wenn es denn welche gibt? Zu trocken...)

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Dann sollen die Eltern mitkommen...

Antwort von MM am 02.06.2011, 10:14 Uhr

... (bzw. ein Elternteil) und fertig.

Ich kann mich erinnern, dass wir als Kinder so mit 7,8 Jahren mit unseren Eltern bei Bekannten waren, es wurde im Garten Kaffee getrunken und wir durften den Kirschbaum abernten :-)!

Ihr müsst ja kein offizielles Kaffeetrinken machen, sondern sie können einfach vorbeikommen, ohne grosses Brimborium.

Oder du hängst an den Baum ein Schild "Eltern haften für ihre Kinder", wie es auf Baustellen etc. hängt...

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