Geschrieben von Chrissie3 am 10.07.2013, 21:15 Uhr |
Maklerbeauftragung und eine Frage hierzu
Wenn Du etwas suchst, ist es durchaus üblich mehrere Makler zu beauftragen. Du darfst nur keinen Alleinauftrag unterschreiben.
Wenn Dir ein Makler etwas anbietet, das Du bereits kennst, dann musst Du ihm das unmittelbar mitteilen. Aus Beweisgründen bietet es sich an, dieses schriftlich zu tun.
Viele Grüße
Chrissie
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Maklerbeauftragung und eine Frage hierzu - Schokolina 10.07.13, 18:09
- Re: Maklerbeauftragung und eine Frage hierzu - nugginuggi 10.07.13, 19:13
- Re: Maklerbeauftragung und eine Frage hierzu - Chrissie3 10.07.13, 21:15
- Re: Maklerbeauftragung und eine Frage hierzu - Butterflocke 10.07.13, 21:29
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