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Geschrieben von Chrissie3 am 10.07.2013, 21:15 Uhr

Maklerbeauftragung und eine Frage hierzu

Wenn Du etwas suchst, ist es durchaus üblich mehrere Makler zu beauftragen. Du darfst nur keinen Alleinauftrag unterschreiben.

Wenn Dir ein Makler etwas anbietet, das Du bereits kennst, dann musst Du ihm das unmittelbar mitteilen. Aus Beweisgründen bietet es sich an, dieses schriftlich zu tun.

Viele Grüße
Chrissie

 
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