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Geschrieben von muffelzahn am 28.04.2016, 19:31 Uhr

Kauf von 17jährigen rückgängig machen?

Hallo,
mein Sohn hat sich eine Musikanlage für 160€ gekauft. Er ist 17 und in der Ausbildung.
Generell hätte ich nichts gegen den Kauf, wenn er nicht schon andere hohe Beträge diesen Monat ausgegeben hätte.
Ich möchte als Mutter den Kauf gerne rückgängig machen. Kann ich das machen?
Gilt mein Sohn, der sich die Sachen mit seinem Ausbildungsgeld gekauft hat, als beschränkt geschäftsfähig?
Trifft der Taschengeld Paragraph auf ihn noch zu?
LG

 
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