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Geschrieben von Aprilbaby am 28.04.2016, 20:18 Uhr

Kauf von 17jährigen rückgängig machen?

Da brauchst du niemanden freundlich fragen - dein Sohn ist beschränkt geschäftsfähig, der Vertrag ist schwebend unwirksam. Wenn du dem Vertrag widersprichst, muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen.

 
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