Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von muffelzahn am 28.04.2016, 19:31 Uhr

Kauf von 17jährigen rückgängig machen?

Hallo,
mein Sohn hat sich eine Musikanlage für 160€ gekauft. Er ist 17 und in der Ausbildung.
Generell hätte ich nichts gegen den Kauf, wenn er nicht schon andere hohe Beträge diesen Monat ausgegeben hätte.
Ich möchte als Mutter den Kauf gerne rückgängig machen. Kann ich das machen?
Gilt mein Sohn, der sich die Sachen mit seinem Ausbildungsgeld gekauft hat, als beschränkt geschäftsfähig?
Trifft der Taschengeld Paragraph auf ihn noch zu?
LG

 
19 Antworten:

Re: Kauf von 17jährigen rückgängig machen?

Antwort von Fru am 28.04.2016, 19:42 Uhr

Taschengeld sicher nicht, er ist ja in der Ausbildung. Frag halt freundlich beim Händler nach

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kauf von 17jährigen rückgängig machen?

Antwort von muffelzahn am 28.04.2016, 19:51 Uhr

Danke für deine Antwort.
Der Paraph 107 BGB geht immer von minderjährigen Kindern aus.

Er wollte sich heute von seinem Sparbuch Geld abheben und hat es nicht bekommen. Mit meinem Einverständnis, ich war aber nicht dabei und auch nicht zu erreichen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kauf von 17jährigen rückgängig machen?

Antwort von Aprilbaby am 28.04.2016, 20:18 Uhr

Da brauchst du niemanden freundlich fragen - dein Sohn ist beschränkt geschäftsfähig, der Vertrag ist schwebend unwirksam. Wenn du dem Vertrag widersprichst, muss der Verkäufer die Ware zurücknehmen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Aprilbaby - warum?

Antwort von Tini_79 am 28.04.2016, 21:10 Uhr

Mit 17 und in Ausbildung sind doch 160,- nicht die Welt. Ich denke schon, dass das unter den sog. Taschengeld- P. fallen könnte. Ich meine mich zu erinnern, dass darunter ja nicht nur Taschengeld fällt, sondern eben das Geld, was der Jugendliche üblicherweise zur Verfügung hat.

Und an die AP - warum durfte er sie denn nicht kaufen, wieviel Geld bekommt er und warum darf er es nicht selbst ausgeben?

Außerdem ganz ehrlich, an Stelle des Verkäufers würde ich es drauf ankommen lassen, denn ich denke, einen Anwalt will deshalb niemand beauftragen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Aprilbaby - warum?

Antwort von fsw am 28.04.2016, 21:24 Uhr

Hmmm...er verdient eigenes Geld.Da kann er sich doch die Anlage kaufen.Kann es nicht auch sein,dass der Händler die Anlage deshalb nicht zurücknehmen muss? Obwohl,Umtauschen kann man ja ,,fast" immer innerhalb eines bestimmten Zeitraums.Natürlich ganz abgesehen davon,dass er schon genug b.z.w. zuviel Geld ausgegeben hat.Schafft die Anlage zurück,damit er lernt,dass es so nicht geht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kauf von 17jährigen rückgängig machen?

Antwort von Tiffy_78 am 28.04.2016, 21:36 Uhr

M.W.n. gilt hier der Taschengeldparagraph. Es ist das Geld, das ihm zur Verfügung stand und keine ungewöhnlich hohe Menge.
Du könntest es trotzdem freundlich beim Verkäufer probieren, ob er aus Kulanz eine Rückabwicklung macht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kauf von 17jährigen rückgängig machen?

Antwort von IngeA am 29.04.2016, 6:19 Uhr

Ich würde das v.a. für die Zukunft anders lösen:

Ein bestimmter Betrag wird angelegt, der Rest kommt auf sein Verbrauchskonto. Und mit dem Geld kann er wirtschaften wie er möchte.
Ich würde den Kauf nicht rückgängig machen, in einem Jahr kannst du das sowieso nicht mehr und es kann für ihn durchaus heilsam sein mal blank zu sein.

LG Inge

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kauf von 17jährigen rückgängig machen?

Antwort von Badefrosch am 29.04.2016, 6:32 Uhr

Mit 18 kommt er auch an sein Sparbuch ran.

Wenn du das vermeiden willst würde ich so anlegen, dass er es erst mit 25 bekommt.
Richtig sparen lohnt sich bei den Zinsen nicht. Das würde ich auch von der Geldsumme abhängig machen.

Ich spare für Juniors Führerschein, denke 3000 Euro reichen dafür. Das darüber ist dann fürs Auto.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ganz ohne rechtlichen Hintergrund...

Antwort von shinead am 29.04.2016, 8:58 Uhr

... aber von der erzieherischen Seite her:

Lass' ihm die Anlage (warum einen 17-jährigen dermaßen demütigen?) und sprich mit ihm über Geld. Nimm' einfach diesen Vorfall zum Anlass um ihm den Umgang mit seinem Einkommen zu erklären und mit ihm zusammen zukünftig zu planen.

Irgendwann wird er ausziehen wollen. Dafür braucht er Rücklagen. Nicht nur für die Möbel, sondern auch für eine Renovierung, eine Küche und eine Kaution.
Geht doch einfach mal den Ikea Katalog durch und rechnet mal den Gesamtpreis aus. Daraus ergibt sich, was er monatlich zurücklegen muss.

Zusätzlich sollte er anfangen 10% seines Nettogehaltes langfristig anzulegen. Da es derzeit so gut wie keine Zinsen gibt, wäre vielleicht ein breit aufgestellter Investment-Fonds gut? (Erkundigt euch hier bitte OHNE einen Bank-"Berater" und verzichtet auf eine Riester-Rente...)

Außerdem ist ein kleiner Notgroschen (1000 Euro oder 3 Nettogehälter als Ziel) von Vorteil. Vielleicht geht das Handy mal kaputt? Hier kann man schön langsam ansparen.

Bring ihm bei, dass es eben blöd ist, sein Gehalt schon am 1. des Monats zu verprassen, weil danach eben nix mehr kommt. Eben auch nicht mehr von Mama&Papa.

Zurück bringen würde ich die Anlage nicht. Aber ich würde dafür sorgen, dass ihm so etwas nicht mehr passiert. Erst recht dann, wenn ich nicht mehr eingreifen kann.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ganz ohne rechtlichen Hintergrund...

Antwort von Silvia3 am 29.04.2016, 9:13 Uhr

Ich stimme Shinead uneingeschränkt zu. Der Junge ist bald volljährig und muss lernen, dass man jeden Euro nur einmal ausgeben kann. Ich würde zwar meinen Unmut über diese Aktion deutlich zum Ausdruck bringen, aber dann mit ihm darüber sprechen, wie er sein Geld bzw. seine Ausgaben in Zukunft besser planen kann. Die mütterliche Rückgabe der Anlage ist eine Demütigung, die ich vermeiden würde.

Silvia

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

sehe ich wie shinead

Antwort von sojamama am 29.04.2016, 9:22 Uhr

Führe mit ihm ein Gespräch auf Augenhöhe, besprecht, wie er sich seine Zukunft vorstellt. Stellt einen Kostenplan auf, was er kaufen kann, will oder irgendwann braucht.
Wohnung, Handy, Telefon, Küche, Waschmaschine, Möbel, Führerschein und Auto etc.

Er ist 17, auf dem Weg ins Erwachsenenleben, man sollte ihn da unterstützen und nicht bevormunden.

melli

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ganz ohne rechtlichen Hintergrund...

Antwort von Alexa1978 am 29.04.2016, 9:51 Uhr

In Anlehnung an @shineads Beitrag:

Ich würde es noch davon abhängig machen, ob der Junge seinen vorschnellen Kauf bereut, und das Geld doch noch anderweitig benötigen würde? Aber im Prinzip kann er nur daraus lernen - und das soll ja Sinn und Zweck sein, oder?

Wenn es alleine der Wunsch der Eltern/Mutter ist: Irgendwann ist der Jugendliche ohnehin einmal 18 ...

Ich würde in das Geschäft gehen, die Sachlage schildern, auf den Paragraphen aufmerksam machen und die Antwort des Händlers abwarten - und vermutlich akzeptieren, da ich mich wegen 160 € nicht gerichtlich vorgehen würde.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

weiss ja keiner hier was er in der Ausbildung bekommt

Antwort von Ellert am 29.04.2016, 12:03 Uhr

meine haben schulische Ausbildungen gemacht, Taschengeld bekommen und Kindergeld.
Wenn er schon andere Verpflichtungen hat sind 160.- mehr Geld als er ggf zum Leben hat

ich würde mich als Mutter vermutlich nur einmischen wenn es finanziell tragisch ist
wenn ja aber und er hat sein Erspartes dafürn ehmen wollen würde ich es auch verhindern. Grds aber kommt er mi 18 ans Sparbuch ran, egal wer es angespart hat, auch wenn Du 100.- seit Geburt jeden Monat einfach auf seinenNamen raufzahlst kann er es ab 18 an einem Tag verprassen

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

in Ausbildung und 17?

Antwort von ungewohnt am 29.04.2016, 19:22 Uhr

Rechtlich gesehen: Kauf ist schwebend unwirksam!
Moralisch sehe ich es etwas anders: er ist in der Ausbildung, hat das Geld (vermutlich) selbst verdient und nicht von euch für "Klamotten o.ä." bekommen.
Mit 17 sollte er nicht mehr gedemütigt werden, sondern auf Augenhöhe Erklärungen bekommen.
Wie hoch ist seine Ausbildungsvergütung? Muss er davon fest sparen? Muss er zu Hause etwas abgeben?

Noch ein paar Monate und er kann Ratenkredite abschließen und Mama kann den Vertrag nicht mehr rückgängig machen!

Hier würde ich Gespräche führen! Keine finanziellen Hilfen gewähren: z.B. fehlt jetzt das Geld für Kino etc.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Kauf von 17jährigen rückgängig machen?

Antwort von Philo am 29.04.2016, 19:39 Uhr

Hallo,
so weit ich mich erinnere, kann man als Eltern den Kauf rückgängig machen bis die letzte Rate gezahlt wurde.
Ich würde freundlich im Geschäft nachfragen.
LG, Philo

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Danke

Antwort von muffelzahn am 29.04.2016, 23:57 Uhr

Hallo,
ich möchte mich für eure Antworten bedanken.
Mein Sohn und ich haben größtenteils ein tolles und offenes Verhältnis. Er kennt mich und weiß das ich den Kauf im Voraus mit den Worten, das er es nicht unbedingt braucht, ihm versucht hätte es auszureden. Es ist eigentlich keine Anlage sondern ein Verstärker oder sowas.
Ich hab unsere Rechtsschutzversicherung angeschrieben, diese schreibt auch das ich den Kauf rückgängig machen kann.
Gestern abend hab ich mir das Dings angeschaut, er sagte das die Anleitung, das Lade- bzw. Stromkabel und das Mikrophon fehlen. Er hat es bei Exp... gekauft und ich hab ihm gleich gesagt, das die den Kauf nicht rückabwickeln werden, er event. einen Gutschein angeboten bekommt. Ich streit mich jetzt nicht deswegen rum. Hab einige Erfahrungen mit denen gemacht.

Wir waren heute Nachmittag dort und es wurde umgetauscht. Der Chef wollte von mir eine eidesstattliche Erklärung das die Sachen gefehlt haben, das hat der aber dann vergessen
Habe auch gesagt, das ich den Kauf rückgängig machen möchte, aber das interessierte den garnicht. Das ist Exp...
Mein Sohn hatte dort vor 4 Wochen einen DS gekauft. Zu Hause packt er aus und der Karton war leer. Mehr wie ein Lächeln kam von dem Herrn nicht.
Mein Sohn hat nun die Lehre daraus gezogen, dort auch nix mehr zu kaufen .

Wir haben beide nochmal geredet, hab ihm aufgelistet wieviel er in einem Monat ausgegeben hat, aber im April zu Hause kein Geld (100,-) in die Haushaltskasse getan hat. Er muss lernen in erster Linie für sein Unterhalt usw zu sorgen. Denn diesen Monat hat er eindeutig über seine Verhältnisse gelebt. Er möchte demnächst noch zum Japantag und da möchte er sich auch noch neu einkleiden

Den Vorschlag von shinead werde ich mit ihm besprechen. Immobilienfonds laufen seit seiner Geburt. Einen haben wir gekündigt, für Fahrschule. Da schlepp ich ihn nächste Woche hin, damit er sich endlich anmeldet. Alleine ist er wieder zu feige dazu. Ist schon süß der Kerl

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Danke

Antwort von Aprilbaby am 30.04.2016, 18:21 Uhr

Wie ich schon geschrieben habe, dieser Kaufvertrag ist ganz sicher schwebend unwirksam. Du kannst dem Kauf widersprechen.

Das ist aber sicher nur das Rechtliche, auf das Moralische bin ich gar nicht eingegangen. Das ist ja auch schon ausreichend diskutiert worden, ich habe nur noch eine kleine Idee für die Zukunft: Wenn er grundsätzlich - deiner Meinung nach - zu viel Geld ausgibt, dann lass dir einen Zuschuss von seinem Gehalt zum Haushalt geben und spare es ihm unter deinem Kopfkissen (bei den Zinsen....) oder auf einem Konto, das auf deinen Namen läuft.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Kein geld zum Haushalt beitragen finde ich nicht lustig !

Antwort von Ellert am 30.04.2016, 23:07 Uhr

Warum richte er für sowas keinen Dauerauftrag ein
macht man dch später für Miete etc auch
Was am Monatsanfang dann weg ist kann man schon nicht ausgeben.

Mit Exp.. würde ich ggf auch mit der Rechtschutz vorgehen, wenn die das so mit Systemmachen sollen die mal lernen was deutsche Gesetze aussagen-

dagmar

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@Ellert

Antwort von muffelzahn am 01.05.2016, 0:09 Uhr

Du scheinst Exp... auch zu kennen?
Ne ich wollte nur wissen wie es rechtlich aussieht.
Ich hab keine Lust mit denen zu diskutieren, ich bin ertaubt, aber beidseits implantiert. Da hab ich schon gewaltige Probleme mit dem verstehen und versuche dem aus den Weg zu gehen.
Und Sohni hats jetzt auch gelernt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.