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Geschrieben von Jana287 am 12.06.2016, 18:56 Uhr

Joplin-Marokkaner und Asyl

Hab grad nachgelesen. Seit Asylpaket 1 Herbst 2015 kann nach Verstreichen des Abschiebetermins gekürzt werden. Aber auch dann gibts weiterhin Leistungen. Selbst wenn schuldhaft die Abschiebung verhindert wurde.

Eigentlich müsste mit negativem Bescheid alle Leistung eingestellt werden, ich würde noch ein Rückflugticket spendieren und 500 Euro Startgeld. Warum sollen wir fürs Existenzminimum illegal eingereister und nicht asylberechtigter Personen aus aller Welt aufkommen?

 
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