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Geschrieben von JoVi66 am 27.09.2005, 14:34 Uhr

Je nach Krankenkasse :-), AOK muß stehen bleiben...

beim 3,5 fachen Satz darf der Patient schon mal auf´m Rücken liegen , wobei für den geneigten Untersucher ( ab 1,8 fachen Beamtensatz)auch die Löffelchen -Patienten recht freundlich in den U-Schall grinsen dürfen:-))))
Jovi

 
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